Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Alex,
haben Sie das Attest auch an die Rentenversicherung weitergeleitet?
Offensichtlich hält Sie Ihr Rentenversicherungsträger bisher für rehafähig. Eine Reha würde sonst keinen Sinn machen und auch abgelehnt werden. Ggf. setzen Sie sich erneut mit der Rehaabteilung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und weisen auf Ihre gesundheitliche Situation hin.
Der Krankenkasse geht es letztlich darum, durch den Rentenversicherungsträger prüfen zu lassen, ob bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt. Die Rentenversicherung prüft von Amts wegen, ob Ihr Reha-Antrag in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umzudeuten ist. Ggf. würden Sie dann Rente wegen Erwerbsminderung statt des Krankengeldes erhalten.
Wie bereits dargelegt wurde, ist die Rehafähigkeit eine Anspruchsvoraussetzung, die zwingend erfüllt sein, um überhaupt eine Rehamaßnahme antreten zu können.
Sofern Sie also über neue ärztliche Befunde verfügen, die entsprechende Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand erhalten, wäre es sinnvoll, diese an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten. Zudem würde ich Ihnen auch empfehlen, die Rehaeinrichtung darüber zu informieren, damit die Einrichtung dies entsprechend bei der Festsetzung Ihres Aufnahmetermins berücksichtigen kann.
Um Restriktionen seitens Ihrer Krankenkasse zu vermeiden, sollten Sie auch diese schriftlich darüber in Kenntnis setzen.
Und was verändert Ihr Beitrag an der Tatsache? Nichts! Die KK mach genau dass, was Ihr der Gesetzgeber zugesteht, ob Ihnen das nun passt oder nicht.Die Krankenkasse will doch nur prüfen lassen, ob Sie erwerbsgemindert sind.Was heisst denn dieses "nur"? Das kann für einen wirklich "vorübergehend" kranken Menschen erhebliche Nachteile haben. Wenn man (wie hier vermeintlich) auf Grund einer hinzugetretenen Krankheit nur etwas mehr Zeit braucht um eine Reha anzutreten, interessiert das offensichtlich die KK nicht. Dieser geht es nur darum den Versicherten so schnell wie möglich in die Reha zu bekommen. Ein Schelm wer dabei denken könnte das es der KK um die EM-Rente und somit die Erstattung des Krankengeldes geht. Und einmal den "Makel" erwerbsgemindert zu sein wieder loszuwerden, ist ein Unterfangen das nicht mal so eben so bewerkstelligen ist. Aber es geht ja "nur" um erwerbsgemindert.......
Dann nennen Sie Ihm doch die Optionen, die er rechtlich hat, Herr Superschlau. Bisher liefern Sie nicht mehr als heiße Luft.Die KK mach genau dass, was Ihr der Gesetzgeber zugesteht, ob Ihnen das nun passt oder nicht.Genau ;-) Und deswegen sollte der TE auch alles unternehmen was der Gesetzgeber ihm erlaubt. Und das ist genügend, wenn man denn die Ahnung hat. Dürfte bei Ihren Kommentaren aber gänzlich fehlen. Ob Ihnen das nun passt, oder nicht!
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