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Experten-Antwort

Sehr Krank und trotzdem in die Reha

von Alex20.08.2019 | 00:20
1069 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich musste kürzlich meine Rehamassnahme absagen, da eine zweite Krankheit hinzu gekommen ist, eigentlich sind es zwei neue Krankheiten. Trotz Attest macht die KK Probleme. Aber das ist jetzt erst einmal zweitrangig. Ich habe einen neuen Termin für die Reha erhalten. Ich bin noch immer in ärztlicher Betreuung und krank und ricjtig schlimm krank. Ist es nicht Sinn der Sache, dass der Patient an der Rehabilitation mit arbeiten soll, damit es ihm besser geht. Er aber nicht in der Lage sein wird die Rehabilitation zu genießen. Anscheinend hat hier der Patient keinerlei Rechte und muss trotzdem in die Reha, obwohl bescheinigt wurde das der Patient nicht rehafähig ist..... Die KK hat das Dispositionsrecht.und muss der Patient trotzdem krank in die Reha, obwohl abgeklärt werden muss, was die derzeitige Krankheit in Untersuchung ist? Die KK äussert sich soweit das alle Arzttermine verschoben werden müssen, da die Reha wichtiger wäre. In wie weit darf die DRV mit entscheiden? Wie sieht die Lage aus, wenn Patient so krank ist, trotzdem zur Reha geht,aber so krank ist und die Reha abgebrochen werden muss oder vielleicht wird die Klinik entscheiden das es keinen Sinn macht....Kein Ahnung. Hat der Patient gar keine Rechte? Die KK stellt sich komplett auf stur, aber die DRV sollte doch auch ein wörtchen mitreden dürfen, da er der Kostenteäger ist, oder nicht und will.die DRV denn das Geld so aus dem Fenster schmeißen? Ich hoffe es blickt hier noch jemand durch. Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 20.08.2019 | 10:01

Hallo Alex,

haben Sie das Attest auch an die Rentenversicherung weitergeleitet?

Offensichtlich hält Sie Ihr Rentenversicherungsträger bisher für rehafähig. Eine Reha würde sonst keinen Sinn machen und auch abgelehnt werden. Ggf. setzen Sie sich erneut mit der Rehaabteilung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und weisen auf Ihre gesundheitliche Situation hin.

Der Krankenkasse geht es letztlich darum, durch den Rentenversicherungsträger prüfen zu lassen, ob bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt. Die Rentenversicherung prüft von Amts wegen, ob Ihr Reha-Antrag in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umzudeuten ist. Ggf. würden Sie dann Rente wegen Erwerbsminderung statt des Krankengeldes erhalten.

Experten-Antwortam 21.08.2019 | 09:03

Wie bereits dargelegt wurde, ist die Rehafähigkeit eine Anspruchsvoraussetzung, die zwingend erfüllt sein, um überhaupt eine Rehamaßnahme antreten zu können.

Sofern Sie also über neue ärztliche Befunde verfügen, die entsprechende Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand erhalten, wäre es sinnvoll, diese an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten. Zudem würde ich Ihnen auch empfehlen, die Rehaeinrichtung darüber zu informieren, damit die Einrichtung dies entsprechend bei der Festsetzung Ihres Aufnahmetermins berücksichtigen kann.

Um Restriktionen seitens Ihrer Krankenkasse zu vermeiden, sollten Sie auch diese schriftlich darüber in Kenntnis setzen.

11 Antworten

Cassandraam 20.08.2019 | 08:20
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Attest ausstellen, dass Sie nicht rehafähig sind.
Alexam 20.08.2019 | 09:32
Ich habe sogar ein Attest das ich rehaunfähig bin. Interessiert aber keinen.
k-o-ram 20.08.2019 | 08:26
Jemand der nicht rehafähig ist, muss (und kann) auch nicht in eine Reha. Das aber hier zu klären - oder gar zu bescheinigen - ist ein Ding der Unmöglichkeit. Gruß H.
Alexam 20.08.2019 | 12:14
Erst einmal herzlichen Dank. Noch eine Frage hätte ich. Ich weiß nicht ob es richtig verstanden wurde. Erwerbsgemindert? Es ist eine Krankheit dazu gekommen, die aber wieder abheilen wird. Es sind aktuell Schmerzen vorhanden. Die aber nach Urteilen des Arztes ca. 6 Wochen oder vielleicht sogar 3 Monate dauer könnte bis es mir wieder besser wird. Muss hierfür bereits eine Erwerbsminderung in Anspruch genommen werden? Kann die Rehamassnahme nicht einfach verschoben werden und gut ist?
Upsam 20.08.2019 | 15:08
Was heisst denn dieses "nur"? Das kann für einen wirklich "vorübergehend" kranken Menschen erhebliche Nachteile haben. Wenn man (wie hier vermeintlich) auf Grund einer hinzugetretenen Krankheit nur etwas mehr Zeit braucht um eine Reha anzutreten, interessiert das offensichtlich die KK nicht. Dieser geht es nur darum den Versicherten so schnell wie möglich in die Reha zu bekommen. Ein Schelm wer dabei denken könnte das es der KK um die EM-Rente und somit die Erstattung des Krankengeldes geht. Und einmal den "Makel" erwerbsgemindert zu sein wieder loszuwerden, ist ein Unterfangen das nicht mal so eben so bewerkstelligen ist. Aber es geht ja "nur" um erwerbsgemindert.......
DRVam 20.08.2019 | 15:17
Zitat von Ups anzeigen
Die Krankenkasse will doch nur prüfen lassen, ob Sie erwerbsgemindert sind.
Was heisst denn dieses "nur"? Das kann für einen wirklich "vorübergehend" kranken Menschen erhebliche Nachteile haben. Wenn man (wie hier vermeintlich) auf Grund einer hinzugetretenen Krankheit nur etwas mehr Zeit braucht um eine Reha anzutreten, interessiert das offensichtlich die KK nicht. Dieser geht es nur darum den Versicherten so schnell wie möglich in die Reha zu bekommen. Ein Schelm wer dabei denken könnte das es der KK um die EM-Rente und somit die Erstattung des Krankengeldes geht. Und einmal den "Makel" erwerbsgemindert zu sein wieder loszuwerden, ist ein Unterfangen das nicht mal so eben so bewerkstelligen ist. Aber es geht ja "nur" um erwerbsgemindert.......
Und was verändert Ihr Beitrag an der Tatsache? Nichts! Die KK mach genau dass, was Ihr der Gesetzgeber zugesteht, ob Ihnen das nun passt oder nicht.
DRVam 20.08.2019 | 16:19
Die KK mach genau dass, was Ihr der Gesetzgeber zugesteht, ob Ihnen das nun passt oder nicht.
Genau ;-) Und deswegen sollte der TE auch alles unternehmen was der Gesetzgeber ihm erlaubt. Und das ist genügend, wenn man denn die Ahnung hat. Dürfte bei Ihren Kommentaren aber gänzlich fehlen. Ob Ihnen das nun passt, oder nicht!
Dann nennen Sie Ihm doch die Optionen, die er rechtlich hat, Herr Superschlau. Bisher liefern Sie nicht mehr als heiße Luft.
???am 20.08.2019 | 16:42
Was heißt denn genau, das Attest interessiert keinen? Wer hat das gesagt/geschrieben ...? Ob das Attest wirklich ausreichend ist, kann hier niemand beurteilen. Vielleicht sind die Gutachterärzte (der DRV? Der KK?)der Meinung, dass die neuen Krankheiten nicht zu einer Reha-Unfähigkeit führen. Schmerzen alleine sind jedenfalls kein Indiz dafür, dass man keine Reha machen kann. Da Ihnen ja anscheinend schon eine Klinik genannt wurde, schicken Sie das Attest doch mal probehalber dorthin und fragen nach, ob die auch die neuen Erkrankungen mitbehandeln können und ob eine Kur derzeit Sinn macht. Vernünftig zu raten ist auf Grund Ihrer vagen Angaben schwierig.
Alexam 20.08.2019 | 22:49
Oh mann, das artet ja aus hier. Ich habe mit der DRV gesprochen und von deren Seite wird es auch befürwortet, die Rehamassnahme anzutreten, wenn's besser geht. Es ist mir auch klar, dient mövhtemivh loswerden, damit sie nicht mehr bezahlen muss. Ich kenne mich mit den Gesetzen nicht aus, aber lt. Der Aussage der DRV ist es so, dass der Arzt rehaunfähigkeit bescheinigt hat und das würde zählen. Naja, manchmal macht es Sinn bei der DRV anzurufen. Klar,sind meine Angaben sperrig,aber ich kann nicht alles offen legen. Ich danke euch für die Antworten Und der Mitarbeiter der DTV sagte auch so einfach geht es nicht, eine Erweebsminderung zu beantragen.
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