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Experten-Antwort

Seit 2 Jahren krank, wann Rentenbeginn?

von Peter Wolf11.02.2011 | 14:56
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7 Antworten

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Hallo, ich bin wegen eines Schlaganfalls vor 2 Jahren arbeitsunfähig. Ende letzen Jahres wurde ein Rehaantrag abgelehnt und in einen Rentenantrag verwandelt. Ab wann soll die EU-Rente beginnen? Mit dem Schlaganfall, mit dem Rentenantrag, mit der Bewilligung? Gruß P.Wolf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich des Leistungsfalls (Eintritt der Erwerbsminderung) verweise ich auf den Beitrag von Klemens (Tag des Schlaganfalls, Tag des Rehaantrags oder irgend ein anderer Tag....) - hierüber entscheidet die Rentenversicherung. Der Rentenbeginn ergibt sich im Weiteren aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Mehr kann man an dieser Stelle zu dem Sachverhalt nicht sagen.

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6 Antworten

Elisabetham 11.02.2011 | 16:10
Deine Frage ist ein Rechenexempel. Du solltest dir in einer Beratungsstelle deine persönliche Situation ausrechnen lassen.
Klemensam 11.02.2011 | 17:54
Den Tag des Eintritts der Erwerbsminderung legt die Rentenversicherung anhand der medizinischen Ermittlungen fest. Darauf haben Sie selbst keinerlei Einfluss. Das kann bei ihnen der Tag des Schlaganfalles, der Tag des Rehaantrages oder irgend ein anderer Tag sein, wo die RV der Meinung ist das genau dort die EM eingetreten ist.
-_-am 11.02.2011 | 18:18
:P Es liegt nahe, den Tag des Apoplexia cerebri als Leistungsfall festzustellen. Der Rentenbeginn ist von dem Datum des Leistungsfalls und dem Datum der Reha- bzw. Rentenantragstellung abhängig. Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.
Elisabetham 11.02.2011 | 18:29
Hallo Klemens! Ich habe schon von Fällen gelesen, da hatten Versicherte ein Wahlrecht bezüglich des Renteneintrittstermin. Den genauen Sachverhalt bekomme ich allerdings auch nicht mehr auf die Reihe.
Anitaam 11.02.2011 | 18:59
Ja, ich konnte wählen; habe aber hier gelesen, dass das nur bei unbefristeten Renten der Fall ist - weiß man hier ja noch nicht. Ich hatte auch von der DRV zwei Muster-Berechnungen mit zugeschickt bekommen, der Unterschied betrug unter 1 EUR. Daher habe ich den späteren Termin genommen (Antragstellung), weil es da weniger Erstattungsansprüche gab, wie Krankengeldzuschuss des Arbeitsgebers, den ich ggf. hätte zurückzahlen müssen.
Sozialrechtleram 13.02.2011 | 21:03
Hallo, Ist der Bewilligungsbescheid schon rechtskräftig? Wenn nicht, dann erst einmal Widerspruch gegen den Bescheid bzw. die Umdeutung erheben. Und dann husch husch zum Anwalt. Das Thema ist zu komplex, um in einem Forum erörtert werden zu können, denn es geht um Optimierung der Gesamteinkünfte.
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