Bezüglich des Leistungsfalls (Eintritt der Erwerbsminderung) verweise ich auf den Beitrag von Klemens (Tag des Schlaganfalls, Tag des Rehaantrags oder irgend ein anderer Tag....) - hierüber entscheidet die Rentenversicherung. Der Rentenbeginn ergibt sich im Weiteren aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Mehr kann man an dieser Stelle zu dem Sachverhalt nicht sagen.