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Experten-Antwort

seit über 1 Jahr krank, Leistung zur -Teilhabe am Arbeitsleben

von skorpie15.08.2010 | 23:10
3192 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit über 1 >Jahr krank, war gerade zur Reha, weiterhin arbeitsunfähig. Bin Gärtner, habe zuletzt auch andere Tätigkeit in gleicher Firma ausgeführt, diese sind jetzt aber aus betrieblichen Gründen gestrichen worden. Der Rehaarzt hat mir bescheinigt,dass ich als Gärtner nicht mehr arbeiten kann, aber Bürotätigkeiten ausüben könnte, wenn ich in meiner Firma eine entsprechenden Büroplatz finden würde. Ich bin 1954 geboren. Da ich davon ausgehe, dass mein Arbeitgeber mir keinen Platz im Büro geben wird, was kann ich jetzt machen, das Krankengeld läuft auch im Sept. ab. Habe einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und Schwerbehinderung beantragt. Gibt mir mein 'Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz, was kann ich dann machen? Kündigen möchte ich eigentlich nicht, da ich bereits 30Jahre in dieser Firma bin und aufgrund meines Alters und meiner Erkrankung keinen neuen Job mehr bekomme. Muß ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden, damit ich nach dem Krankengeld ein Einkommen habe, oder zahlt die Rentenversicherung dann Überganggeld? Oder muss ich Antrag auf EU stellen? Wer kann mir helfen? Bedanke mir im voraus für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo skorpie,

eine Problemlösung werden wir in diesem Forum leider nicht bieten können.

Bitte setzen Sie sich schnellstens mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung, damit Sie gemeinsam Ihre weitere berufliche Entwicklung im Rahmen Ihres Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben erörtern können. Falls Sie in Kürze aus dem Krankengeldbezug aussteuern, sollten Sie sich vorsorglich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente macht nur dann Sinn, wenn die beantragten Leistungen der beruflichen Rehabilitation, nicht aussichtsreich wären, weil Ihr künftiges Leistungsvermögen dauerhaft stark eingeschränkt wäre und damit berufliche Leistungen nicht möglich wären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Nixam 16.08.2010 | 07:42
Hallo skorpie! Sie haben einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Das bedeutet: Der Fachberater für Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch führen. Da Sie schon 56 Jahre alt sind, wage ich zu behaupten, dass es nicht auf eine Umschulung hinauslaufen wird.....zwei Jahre später wären Sie 58/59 Jahre alt und dann einen neuen Job im Umschulungsberuf zu finden, ist eine Utopie. Also wird geprüft werden, ob eine Arbeitsplatzumsetzung möglich ist. Tatsächlich hat die Klinik Sie führen Beruf als Gärtner krankgeschrieben. Wie sieht es aber mit Ihnen selbst aus? Fühlen Sie sich fit, diesen Job als Gärtner weiterzuführen? Wenn ja, würde ich an Ihrer Situation nichts ändern, sondern weiterabeiten wie bisher. Falls nein, rate ich Ihnen, das Krankengeld noch einige Zeit auszuschöpfen und einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Im Falle eine Umschulung würden Sie von der RV Übergangsgeld erhalten(falls diese überhaupt in Ihrem Falle angeraten sein sollte).. Darüber brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Was Sie nun in Ihrer Situation genau machen können, besprechen Sie am Besten mit dem Fachberater für Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung, der Ihnen auch ggf zu einem Erwerbsminderungsrentenantrag raten kann. Viele Grüsse Nix
Deutsche Rentenversicherung
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