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Seit über 1 Jahr läuft Antrag auf EM-Rentenverlängerung bzw. Widerspruch dazu

von Der genervte03.03.2008 | 12:16
1244 Ansichten
6 Antworten

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Ich habe ziemlich genau vor 1 Jahr ( also im März 2007 ) einen Verlängerungsantrag meiner EM-Rente gestellt. Der Antrag wurde dann im Juni 2007 abgelehnt und setdem befinde ich mich im Widerspruchsverfahren, in welchem bis heute noch immer kein Bescheid erteilt wurde ! Ist das eigentlich noch normal ? Alle angeforderten Unterlagen wurde meinerseits schon lange beigebracht und eine Begutachtung fand auch schon im Oktober letzten Jahres statt.... Auf Nachfrage wird gesagt, wird bearbeitet, Bescheid kommt dann ( irgendwann ) ....

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

leider kann von hier aus keine Aussage zum Stand des anhängigen Wiederspruchsverfahrens gemacht werden. Bitte setzen Sie sich erneut mit der Sachbearbeitung in Verbindung.

5 Antworten

Nixam 03.03.2008 | 12:36
Lassen Sie sich mit dem Vorgesetzten verbinden und fragen Sie nach, weshalb die Bescheiderteilung solange auf sich warten lässt.
Fragenderam 03.03.2008 | 13:23
Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, wurde doch ein Bescheid erteilt. Nur in Ihren Augen nicht der Richtige.
der genervteam 03.03.2008 | 13:24
Muß eigentlich dem Antragsteller - also mir - v o r a b mitgeteilt werden, wenn der Widerspruch vor den Widerspruchsausschuss gehen soll oder wird mein Fall dem Widerspruchsausschuss vorgelegt - ohne Info an mich - und wird dann entschieden ??? Hatte mal irgendwo gehört, das bevor die Sache dem Widerspruchsauschuss vorgelegt wird, der Antragsteller über Zeitpunkt der Tagung des Auschusses informiert wird oder informiert werden muß . Ist dem so ?? Danke.
der genervteam 03.03.2008 | 13:27
@ fragender Wie ich schrieb, wurde ein Widerspruchsbescheid noch immer n i c h t erteilt ( Widerspruch läuft seit Juni 2007 !!!! )
Antoniusam 03.03.2008 | 13:44
Da haben Sie sich wohl verhört! Sie haben aber meines Wissens das Recht, an der Sitzung teilzunehmen. Ort und Termin müssen Sie aber schon selbst erfragen. MfG
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