Hallo Susanne,
als selbständig tätige Hebamme unterliegen Sie kraft Gesetztes der Versicherungspflicht . Zur Prüfung und Feststellung der Versicherungspflicht, bitten wir Sie, das Formular V0020 auszufüllen und einzureichen. Sofern Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder eine Beratung zur Versicherungspflicht wünschen, können Sie sich an Ihre örtliche Beratungsstelle wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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