Welchen Vertrauensschutz haben Sie?
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Welchen Vertrauensschutz haben Sie?
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten vor 1952 geborene Versicherte auf Antrag, die
· mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben,
· bei Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos waren,
· innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
· die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.
Seit dem Jahr 2006 wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben.
Die Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wird nach § 237 Abs. 5 SGB 6 für die Versicherten nicht angehoben,
1. die am 01.01.2004 arbeitslos waren
2. deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 01.01.2004 erfolgt ist, nach dem 31.12.2003 beendet worden ist
3. deren letztes Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 beendet worden ist und die am 01.01.2004 beschäftigungslos im Sinne des § 118 Abs. 1 Nr. 1 SGB 3 (i. d. F. bis 31.12.2004) waren
4. die vor dem 01.01.2004 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder
5. die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Haben Sie das erfüllt?
Welche Beiträge zahlen Sie als Selbstständiger?
Wenn keine; geht es. Wenn Pflichtbeiträge; geht nicht.
Wenn freiwillige; nicht sinnvoll.
Dann nicht sinnvoll, da Sie sich ja auch noch bei der AfA arbeitslos melden müssen!
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