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Selbstädigkeit und 400€-Job

von wilhelm28.05.2010 | 09:19
1226 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich bin freiberuflich tätig und möchte, da ich den Vertrauensschutz habe und nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit in Rente gehen könnte, einen 400€-Job + 4,9% Soz-Vers. annehmen um den V-Schutz nicht zu verlieren. Geboren bin ich im Mai 1951. 1. Geht das? 2. Wie verhält sich das zu den Gesamteinkünften. Muss ich dann auch anteilig RV-Beiträge aus meinem Gewinn abführen? 3. Hat die Kombination Selbständigkeit und 400€-Job sonstige positive oder negative Auswirkungen? Danke für Rückmeldungen Wilhelm

4 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 28.05.2010 | 09:32

Welchen Vertrauensschutz haben Sie?

Moderatoren-Antwortam 28.05.2010 | 10:19

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten vor 1952 geborene Versicherte auf Antrag, die

· mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben,

· bei Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos waren,

· innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und

· die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.

Seit dem Jahr 2006 wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben.

Die Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wird nach § 237 Abs. 5 SGB 6 für die Versicherten nicht angehoben,

1. die am 01.01.2004 arbeitslos waren

2. deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 01.01.2004 erfolgt ist, nach dem 31.12.2003 beendet worden ist

3. deren letztes Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 beendet worden ist und die am 01.01.2004 beschäftigungslos im Sinne des § 118 Abs. 1 Nr. 1 SGB 3 (i. d. F. bis 31.12.2004) waren

4. die vor dem 01.01.2004 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder

5. die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Haben Sie das erfüllt?

Moderatoren-Antwortam 28.05.2010 | 11:21

Welche Beiträge zahlen Sie als Selbstständiger?

Wenn keine; geht es. Wenn Pflichtbeiträge; geht nicht.

Wenn freiwillige; nicht sinnvoll.

Moderatoren-Antwortam 28.05.2010 | 11:35

Dann nicht sinnvoll, da Sie sich ja auch noch bei der AfA arbeitslos melden müssen!

5 Antworten

Wilhelmam 28.05.2010 | 09:37
Hallo, ich könnte aus 1 Jahr Alo in die Rente gehen. Allerdings mit Abzügen. Bedingung ist, das innerhalb der letzten 10 Jahre 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Allerdings sind derzeit meine AL-Bezüge bzw. Zeiten aufgebraucht. Ich habe allerdings die freiwilge AL-Versicherung abgeschlossen. Wilhelm
wilhelmam 28.05.2010 | 09:31
Hallo, Habe nur meinen Tippfehler im Betreff geändert Wilhelm
Wilhelmam 28.05.2010 | 11:03
Ja, alles erfüllt. Wie ist das nun mit der Kombination Selbständig und 400€-Job?
Wilhelmam 28.05.2010 | 11:29
Keine Beiträge zur RV
Wilhelmam 28.05.2010 | 11:40
Damit ich ein Jahr AL-Geld bekomme, habe ich mich ja freiwillig AL-versichert
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