Selbständig tätige Dozenten bzw. Lehrer, die im Zusammenhang mit ihrer Dozenten- bzw. Lehrertätigkeit keinen Arbeitnehmer beschäftigen, der mehr als 400 Euro monatlich verdient, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Sofern allerdings das Arbeitseinkommen aus der Tätigkeit 400 Euro monatlich nicht übersteigt, besteht keine Versicherungspflicht sondern Versicherungsfreiheit. Ob Sie der Versicherungspflicht unterliegen, kann ich mit Ihren Angaben nicht beurteilen. Dazu ist die Kenntnis der Details Ihrer Tätigkeit notwendig.
Bei Aufnahme der Tätigkeit besteht die gesetzliche Verpflichtung, sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden, damit dieser über das Vorliegen von Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit entscheiden kann. Nachdem Sie dieser Meldeverpflichtung bisher nicht nachgekommen sind, sollten Sie dies umgehend nachholen.
Die abhängige Beschäftigung als Lehrer ist getrennt von der selbständigen Tätigkeit zu betrachten, d. h. sie hat auf deren Beurteilung keinen Einfluss. Nachdem Sie mehr als 400 Euro monatlich als angestellter Lehrer verdienen, dürften Sie wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sein.