Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Selbständig + Erwerbsgemindert

von Kalle21.10.2008 | 11:26
1041 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin selbständig und erhalte Krankengeld. Jetzt will die Kasse kein Krankengeld mehr zahlen und fordert mich auf, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ich bin aber als Handwerker von der RV-Pflicht befreit und damit nicht in den letzten 5 Jahren 3 Jahren pflichtversichert. Zählt das Krankengeld auch als Pflichtbeitrag in der RV? Falls nicht, könnte ich vielleicht Rente wegen Schwerbehinderung beantragen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.10.2008 | 10:05

Den Beiträgen von Schade, -_- und Heinerich wird zugestimmt. Das Krankengeld zählt gemäß § 3 Nr. 3 SGB VI nur dann als Pflichtbeitrag, wenn im letzten Jahr vor Beginn des Krankengeldes bereits Versicherungspflicht bestanden hat. Da dies bei Ihnen nicht der Fall war, zählt das Krankengeld nicht als Pflichtbeitrag. Zwar kann gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI ein Antrag auf Versicherungspflicht beim Rentenversicherungsträger gestellt werden, die für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente erforderlichen 36 Monate Pflichtbeiträge vor Eintritt des Versicherungsfalles würden so aber auch nicht erreicht werden. Weiter wäre zu berücksichtigen, dass der Versicherungsfall vermutlich vor Beginn dieser Versicherungspflicht liegen dürfte und der Antrag auf Versicherungspflicht innerhalb drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden müsste, da ansonsten diese erst mit dem Tag, der dem Tag des Eingangs des Antrags auf die Versicherungspflicht folgt beginnen würde.

3 Antworten

Schadeam 21.10.2008 | 11:53
für die Rente wegen Schwerbehinderung müssten Sie 60 Jahre alt sein und 35 Versicherungsjahre haben - ist das überhaupt erfüllt?
-_-am 21.10.2008 | 12:06
Die Krankenkasse kann Sie nach § 51 SGB 5 http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html fristsetzend (schriftlich) auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Der würde dann ggf. nach § 116 SGB 6 als Rentenantrag gelten. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__116.html Sie sollten sich dazu, jedoch auch bezüglich der Frage der Erfüllung von anderweitigen Anspruchsvoraussetzungen, bei der Deutschen Rentenversicherung unbedingt beraten lassen. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl die örtlichen Beratungsstellen.
Heinericham 21.10.2008 | 13:12
Ihre Krankenkasse kann Sie nicht zu einem Rentenantrag auffordern. Nur eine Aufforderung zu einem Rehaantrag wäre möglich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026