Hallo Marie, ich kann Ihnen nur raten, vor dem Start in die Selbstständigkeit eine Beratungsstelle der DRV aufzusuchen und sich dort umfassend über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten aufklären zu lassen. Sie müssen immer daran denken, um welche Beträge es dabei geht (19.9% Ihres Einkommens) Das sind schnell einmal tausende von Euros.
Ohne nähere Kenntnis des Einzelfalles kann ich aber folgendes sagen: Die meisten selbstständig Erwerbstätigen sind nicht versicherungspflichtig. Versicherungspflichtig sind aber selbstständig tätige Handwerker und Hausgewerbebetreibende, selbstständig tätige Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen und Entbindungshelfer, Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Künstler und Publizisten.
Seit 1. Januar 1999 sind auch so genannte arbeitnehmerähnliche Selbstständige rentenversicherungspflichtig. Hierbei handelt es sich um Personen, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen monatlicher Verdienst höher ist als 400 Euro sowie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und bei denen keine Scheinselbstständigkeit vermutet wird. Über die Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.
Für arbeitnehmerähnliche Selbstständige gibt es Möglichkeiten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Andere nicht versicherungspflichtige Selbstständige können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit auf Antrag der Versicherungspflicht beitreten.
Selbstständig Tätige, die versicherungspflichtig sind, müssen grundsätzlich den Regelbeitrag zahlen. Auf Antrag kann auch ein dem Einkommen entsprechender Beitrag, jedoch mindestens nach einem Einkommen von monatlich 400 Euro gezahlt werden. In den ersten drei Kalenderjahren nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit können Selbstständige Beiträge in Höhe der Hälfte des Regelbeitrags zahlen.
Sie sehen also - es ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Sie sollten sich daher unbedingt Zeit für ein persönliches Gespräch nehmen...