Dem Beitrag von cucho wird grdsl. zugestimmt. Allerdings sollten Sie die Steuerbescheide mit dem Hinweis beifügen, dass Sie um Überprüfung des Befreiungsbescheides bitten, da wenn die Einkünfte unter 4800,- Euro lagen, Sie von Anfang an versicherungsfrei waren und daher die Voraussetzungen für die Befreiung nicht vorlagen. Der Rentenversicherungsträger muss dann denn Befreiungsbescheid als von Anfang an rechtswidrig aufheben. Nur dann können die Kindererziehungszeiten in Ihrem Konto angerechnet werden. Zwar müsste dies auch von Amts wegen geschehen, wenn Sie die Steuerbescheide beifügen, aber sicherheitshalber ist es kein Fehler, wenn Sie den Rentenversicherungsträger um Überprüfung bitten.