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Experten-Antwort

Selbständig nach erreichen der Regelaltersgrenze beim ehemaligen Arbeitgeber

von Anke21.06.2022 | 09:24
1106 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, ein Arbeitnehmer hat die Regelaltersgrenze erreicht und möchte seine Anstellung als Arbeitnehmer beenden um dann mit seiner selbstständigen Tätigkeit wieder für den gleichen Arbeitgeber tätig zu werden. Ist dies möglich? Schöne Grüße Anke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke,

nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist man in der gesetzlichen Rentenversicherung generell versicherungsfrei.

Die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen hängen davon ab, ob es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt oder ob nicht weiterhin ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Diese Frage kann entweder bei der Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag oder im Rahmen eines sogenannten Statusfeststellungsverfahrens bei der Clearingstelle der DRV Bund geklärt werden.

Falls es sich um eine Beschäftigung handelt, muss nur der Arbeitgeber seinen Anteil am Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Dadurch erwirbt der Versicherte aber keine zusätzlichen Rentenansprüche. Es gibt aber die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit. Dann müsste auch der Versicherte seinen Beitragsanteil zahlen und könnte dadurch seinen Rentenanspruch durch sogenannte Zuschlagsentgeltpunkte erhöhen.

Falls es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, sind wegen der bestehenden Versicherungsfreiheit keine Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Ich darf noch darauf hinweisen, dass nach Erreichen der Regelaltersgrenze in beliebiger Höhe zur Rente dazuverdient werden darf, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Grokoam 21.06.2022 | 11:38
Warum denn nicht? Sie sind ein freier Mensch.
Zweifelam 21.06.2022 | 11:45
Als Selbständiger kann man natürlich arbeiten. Aber für mich klingt das so, als ob nur(!) für den alten Arbeitgeber gearbeitet werden soll. Da könnte dann eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
Abschlägeam 21.06.2022 | 12:04
Es kommt aber auch mit darauf an, um welche eine Tätigkeit es sich handelt, ist diese tatsächlich 'selbstständig'?? Oder ist der Arbeitnehmer weiterhin in den Betriebsablauf eingebunden, benutzt Maschinen und Arbeitsplätze des Arbeitgebers, hat sich an die allgemeinen Arbeitszeiten gebunden etc. Dann wäre es u.U. keine selbstständige sondern doch eine nichtselbstständige und damit sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und der Arbeitgeber müsste trotzdem seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung bezahlen. Dieser Beitrag hat für den 'selbstständigen' Arbeitnehmer aber nur dann einen (rentenerhöhenden) Vorteil, wenn er selbst auf die eigene Versicherungsfreiheit verzichtet. Gfs. sollten Sie sich noch einmal von der zuständigen DRV beraten lassen, ob nicht evtl. das Beschäftigungsverhältnis weiter geführt aber dafür dann die Altersrente als 'Teilrente' bezogen wird. Wobei hier der höchstmögliche Teilbetrag ausreichend sein dürfte. Zu berücksichtigen wäre auch, dass auch auf die selbstständigen Einnahmen KV/PV-Beiträge zu bezahlen sind, die der 'Selbstständige' in voller Höhe alleine zu tragen hat. Hierzu informiert die zuständige Krankenkasse ausführlich.
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