Hallo Anke,
nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist man in der gesetzlichen Rentenversicherung generell versicherungsfrei.
Die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen hängen davon ab, ob es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt oder ob nicht weiterhin ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Diese Frage kann entweder bei der Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag oder im Rahmen eines sogenannten Statusfeststellungsverfahrens bei der Clearingstelle der DRV Bund geklärt werden.
Falls es sich um eine Beschäftigung handelt, muss nur der Arbeitgeber seinen Anteil am Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Dadurch erwirbt der Versicherte aber keine zusätzlichen Rentenansprüche. Es gibt aber die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit. Dann müsste auch der Versicherte seinen Beitragsanteil zahlen und könnte dadurch seinen Rentenanspruch durch sogenannte Zuschlagsentgeltpunkte erhöhen.
Falls es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, sind wegen der bestehenden Versicherungsfreiheit keine Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Ich darf noch darauf hinweisen, dass nach Erreichen der Regelaltersgrenze in beliebiger Höhe zur Rente dazuverdient werden darf, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung