Hallo, reinhard61,
eines vorweg:
Die Erfahrung zeigt, dass eine Kollision mit einer selbständigen Tätigkeit vor Rentenbeginn immer wieder zu Problemen hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge, Status "Arbeitsloser") führen kann. Deshalb der gut gemeinte Rat, um ein böses Erwachen zu vermeiden: Lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung umfassend beraten. Hier wird man Ihre Fragen auch unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Versicherungslebens beantworten.
Die Hinzuverdienstgrenze von 350,- € ist ein Brutto-Wert.