Hallo Larry,
als selbständiger Dozent, der der Versicherungspflicht unterliegt, können Sie jederzeit einen Wechsel ihrer Beitragszahlung (von einkommensgerechter Zahlung auf Regelbeitrag) formlos vornehmen.
Allerdings gilt auch für das Recht auf Zahlung des Regelbeitrages, dass dem Grunde nach Versicherungspflicht ("für mindestens einen Tag") vorliegen muss, weil die Versicherungspflicht die Grundlage für die Beitragspflicht darstellt.
Eine Überwachung der Selbständigkeit findet im Falle der Zahlung des Regelbeitrages nicht ausdrücklich statt. Allerdings sind Sie verpflichtet, uns Änderungen in den Verhältnissen, die zur Versicherungspflicht als selbständiger Dozent geführt haben, mitzuteilen. Als Nachweise über die Beendigung ihrer Dozententätigkeit können neben ihrer eigenen Erklärung auch Vertragskündigungen beziehungsweise Vertragsaufhebungen etc. gelten.
mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung