Hallo „Chef“,
hier kann ich nur dem „Klugpuper“ zustimmen. Eine Beratung bei Selbständigkeit bietet sich auf jeden Fall an.
Es gibt Gruppen von Selbstständige die Kraft Gesetzes Rentenversicherungspflichtig sind. Zunächst muss also geklärt werden, ob die Versicherungspflicht ausgeschlossen werden kann. Ist dies der Fall, haben Sie die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern oder auf Antrag Pflichtbeiträge zu zahlen. Da beide Variante Vor- und Nachteile haben, sowie in der Beitragshöhe sich unterscheiden, empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung.