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Experten-Antwort

Selbständigkeit trotz Altersrente und Witwenrente ?

von Hanni K.06.01.2017 | 13:01
2253 Ansichten
12 Antworten

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Hallo, ich bin Rentnerin und habe eine Altersrente und eine Witwenrente. Jedoch würde ich mich gerne selbständig machen und dabei monatlich maximal € 425-450 Einkommen erzielen. Müsste ich mit einer erheblichen Versteuerung dieses Einkommens durch Anrechnung meiner Rente rechnen ? Welches wäre die maximale Einkommensgrenze, damit ich keine bzw. nur geringe Steuerbelastungen habe ? Müsste ich als Rentnerin für monatlich maximal € 425-450 Einkommen ein Gewerbe anmelden ? Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte, denn ich möchte nichts anfangen, ohne zu wissen, ob es sich überhaupt lohnt. Schönen Gruß, Hanni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanni K.,

da dies ein Rentenversicherungsforum ist, kann ich Ihnen leider keine Fragen beantworten, wie sich eine selbstständige Tätigkeit steuerlich auswirkt.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Finanzamt etc.

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11 Antworten

Bernd1954am 06.01.2017 | 13:44
Hallo Hanni, ich glaube die steuerliche Betrachtung ist dabei zweitrangig. Viel wichtiger zu wissen wäre, ob die Summe aus eigener Rente und dem erwarteten Zuverdienst, die Freigrenze für die Witwenrente übersteigt. In dem Fall könnte die Kürzung der Witwenrente mit 40% von jedem Euro über der Freigrenze von ca. 800,- € (die genaue Zahl habe ich gerade nicht parat) weitaus schmerzlicher sein, als die Steuern, die man bei guter Beratung auch noch drücken kann. Gruß Bernd
Hanni K.am 06.01.2017 | 13:57
Zitat von Bernd1954 anzeigenausblenden
Vielen Dank Bernd, das ist so ungefähr die Antwort die gebraucht habe. Ich versuche es konkreter zu machen obwohl es mir unangenehm ist. Ich erhalte ca. € 134,00 Witwenrente. Das würde dann also heißen, das ein zusätzliches Einkommen von ca. € 425-450 meine Witwenrente wegen der 40 %-Anrechnung komplett "auffressen" würde ? Über eine weitere Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke, Hanni
Bernd1954am 06.01.2017 | 14:05
Nein! Es kommt auf die Summe der eigenen Rente und dem Zuverdienst an. Wenn die zusammen die Freigrenze übersteigen, dann bleiben von jedem Euro über der Grenze nur 60 Cent übrig, solange bis die Witwenrente auf Null ist.. Aber dafür muss man die genauen Zahlen kennen, alles andere ist Spekulation. PS.: das muss Ihnen in diesem anonymen Forum nicht unangenehm sein ...
Hanni K.am 06.01.2017 | 14:21
Das habe ich schon... Der meinte, ich soll mich an meine Rentenversicherung wenden. Trotzdem Danke, Hanni
Hanni K.am 06.01.2017 | 14:19
Zitat von Bernd1954 anzeigenausblenden
Danke Bernd. Okay, ich habe gerade in meinen Unterlagen nachgeschaut und habe die unzähligen Berechnungen Dank Ihrer Hilfe endlich verstanden. So wie ich das sehe, übersteige ich die Freigrenze mit bereits € 39,85 und es werden mir 40% von € 39,85 = € 15,94 von meiner Witwenrente abgezogen. Das heisst also, das mir dann auch von € 450,00 Selbständigkeit ca. € 180,00 abgezogen werden würden, sozusagen wäre dann mehr als meine Witwenrente weg oder ??? Danke, Hanni
KSCam 06.01.2017 | 18:00
Ja Hanni K. Dann wäre die Witwenrente weg solange Sie dieses Zusatzeinkommenssteuer haben.
W*lfgangam 06.01.2017 | 18:45
Zitat von Hanni K. anzeigenausblenden
Hallo Hanni K., was schauen Sie eigentlich auf die Witwenrente?! *) Wenn Sie durch ein vielfaches an eigenem Einkommen Ihren Lebensstandard erhöhen können, was bedeutet da der 'Verlust' einer Witwenrente, wenn Sie unterm Strich viel besser dastehen? Das Argument höre ich öfter: "oh, meine Witwenrente wird wegen zu viel eigenem Einkommen gekürzt, da muss ich doch reduzieren" ...na und, lass sie doch gänzlich wegfallen, wenn - wir fangen wieder oben an zu lesen - unterm Strich mehr im Portemonnaie ist, als bei eigenem Einkommensverzicht. *) die letztendlich nur ein Ausgleich für entgangenen Unterhalt ist ...gedeckt durch eigenes Einkommen /gar wegen hohem eigenem Einkommen gar nicht erforderlich/überboten wird - da gibt es keinen Grund mehr, für die seit bereits 1986 volle/anteilige/wegfallende staatliche Sicherung aus dem Rentenkonto des Verstorbenen. Wir sind nicht mehr in den 70/80/90er Jahren, wo Frauen/Witwen mit geringem/keinem eigenen Einkommen darauf zusätzlich angewiesen wären. Gilt natürlich auch für Witwer, wo die Situation genauso/eher krasser ist = Nullzahlung ab Monat 4. Gruß w.
Hanni K.am 07.01.2017 | 12:44
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
sozusagen wäre dann mehr als meine Witwenrente weg oder ???
Hallo Hanni K., " ...na und, lass sie doch gänzlich wegfallen, wenn unterm Strich mehr im Portemonnaie ist, als bei eigenem Einkommensverzicht.
Hallo Wolfgang Das sehe ich nicht so. Wenn mir die Witwenrente wegen eines Einkommens komplett gestrichen würde, würde ich in dem Moment nicht mehr für den vereinbarten Stundenlohn, sondern (durch die Anrechnung) für einen "Hungerlohn" arbeiten. Klar hätte ich dann mehr im Portemonnaie aber das wären nach Verrechnung mit meiner Witwenrente nur noch ca 4-5 € Stundenlohn. Dazu bin ich mir mit meinen fast 70 Jahren zu schade. Schönen Gruß, Hanni
KSCam 07.01.2017 | 13:40
Klar, das kann man so oder so sehen - die Entscheidung liegt bei Ihnen, die Bedingngen sind Ihen nun bekannt. Aber es würde mich schon interessieren seit wann man bei einer Selbständigkeit (das war doch Ihre Frage) einen Stundenlohn hat, der plötzlich durch die Einkommensanrechnung zum Hunger"lohn" wird? Soll da wieder mal aus einem ganz normalen Arbeitsverhältnis ne Selbständigkeit konstruiert werden......?
Hanni K.am 09.01.2017 | 17:21
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Quatsch, aber da haben Sie völlig Recht. Ich habe mich da etwas quer ausgedrückt :-) Natürlich hat man bei einer Selbständigkeit keinen Stundenlohn aber man hat ein durchschnittliches stündliches Einkommen welches man sich in etwa ausrechnen kann. Dieses stündliche Durchschnitts-Einkommen würde sich dann halbieren, wenn etwa die Hälfte des Gesamteinkommens auf meine Witwenrente angerechnet wird. Das wäre in meinem Falle so. Das meinte ich damit. Lieben Gruß, Hanni K.
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