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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo goldfasan1,
das ist in Ihrem Fall in der Tat nicht so einfach, da der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nach dem Recht vor 2001 mit der Aufnahme der Selbständigen Tätigkeit entfällt - egal wieviel Stunden bzw. wieviel Entgelt damit verbunden sind. Insoweit kann ich nur auf die richtigen Beiträge von Wolfgang Amadeus, --- und Rosanna verweisen - wobei mir vor allem der Hinweis von Rosanna bedenkenswert erscheint (ohne jetzt genau zu wissen, um was für eine Tätigkeit es sich handelt und ob hier überhaupt die Möglichkeit einer abhängigen Beschäftigung bestehen würde...).
Hallo Rosanna,
ich weiß nicht, ob ich mich sooo mißverständlich ausgedrückt habe.
Ich schrieb nicht "bedenklich" oder so, sondern "bedenkenswert".
Also: Der Vorschlag ist es "wert, mal drüber nachzudenken."
Nix mit "abwegig", oder ;-)?
Vielleicht schreibe ich das nächste Mal besser, der Vorschlag ist gut, oder so ähnlich...
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