Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenFür die Zeit des ALG II-Bezuges waren Sie versicherungspflichtig. Die Beiträge zahlte das Jobcenter. Die Zeit wird als Pflichtbeitragszeit berücksichtigt. Für das Versicherungsverhältnis als Selbständiger ergibt sich hierdurch keine Änderung. D.h., die selbständige Tätigkeit ist versicherungsfrei.
Beiträge hätte die ARGE meines Wissens nur dann nicht gezahlt, wenn neben dem ALG II eine v e r s i c h e r t e selbständige Tätigkeit ausgeübt worden wäre. Seit 2007 war eine Mehrfachversicherung ausgeschlossen.
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