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Selbständigkeit und ALG II / Ergänzung zum Thread von eben

von Jennifer Dark11.07.2011 | 14:10
2544 Ansichten
4 Antworten

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In Ergänzung zu meinem Thread von eben: In der Zeit vom 03. März bis 31. Dezember 2010 habe ich meine selbständige, freiberufliche Tätigkeit fortgeführt, habe aber in diesem Zeitraum aufstockend ALG II bezogen. Gewinne über 400,00 EUR wurden durch die freiberuflichen Tätigkeit nicht erzielt. Frage: Wie verhält es sich mit meinem Rentenversicherungsstatus in diesem Zeitraum? Bin ich: 1) nach § 4 Abs. 2 SGB VI "versicherungspflichtig auf Antrag" oder 2) nach § 5 Abs. 2 SGB VI "versicherungsfrei", weil nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeführt wird? 3) oder ist meine "Versicherungspflicht auf Antrag", bzw. meine "Versicherungsfreiheit" erloschen, da ja das Jobcenter im Rahmen meines ALG II - Bezuges Beiträge an die DRV überwiesen hat?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 11.07.2011 | 15:59

Für die Zeit des ALG II-Bezuges waren Sie versicherungspflichtig. Die Beiträge zahlte das Jobcenter. Die Zeit wird als Pflichtbeitragszeit berücksichtigt. Für das Versicherungsverhältnis als Selbständiger ergibt sich hierdurch keine Änderung. D.h., die selbständige Tätigkeit ist versicherungsfrei.

Experten-Antwortam 12.07.2011 | 08:20

Beiträge hätte die ARGE meines Wissens nur dann nicht gezahlt, wenn neben dem ALG II eine v e r s i c h e r t e selbständige Tätigkeit ausgeübt worden wäre. Seit 2007 war eine Mehrfachversicherung ausgeschlossen.

2 Antworten

...am 11.07.2011 | 22:23
na, ob das so stimmt??? M.E. wurden für die sog. Aufstocker keine RV-Beiträge von der ARGE gezahlt.
Jennifer Darkam 12.07.2011 | 12:15
Ich habe meine ALG II - Bezüge noch einmal überprüft und festgestellt, dass das Jobcenter Rentenbeiträge bis 31. Dezember 2010 gezahlt hat. Nach den SGB II - Änderungen ab 01. Januar 2011 natürlich nicht mehr.
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