Hallo Madu,
wir "Siehe hier" bereits zutreffend ausgeführt hat, dient der Selbsteinschätzungsbogen G0115 dazu, sich im Rahmen der Bearbeitung Ihres Rehaantrages ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen zu machen. Mit dem Formular haben Sie daher die Möglichkeit, Ihre persönliche Einschätzung einzubringen und den Ärzten der Rentenversicherung einen Eindruck zu vermitteln, wie sich Ihre Gesundheitsstörungen oder Beschwerden in Ihrem Alltag und in Ihrem Berufsleben auswirken. Diese Angaben werden im Rahmen der Prüfung entsprechend berücksichtigt.
Wie "Siehe hier" bereits ebenfalls erläutert hat, ist das Ausfüllen dieses Formulares freiwillig. Wenn Sie den G0115 also nicht ausfüllen wollen, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile.
Liebe Teilnehmende am Forum,
bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation.
Ich habe einen mehrere unangemessene Beiträge entfernt.
Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin
Der Selbsteinschätzungsbogen soll Ihnen ja die Möglichkeit geben, die Dinge zu beschreiben, die Sie NICHT mehr "tun" können, bzw wo Sie eingeschränkt sind.
Von daher wird kaum jemand schreiben, er kann das nicht aber macht das...
Und es kann auch dazu führen, dass Sie Reha abgelehnt wird, weil sie nicht Reha fähig sind oder vor oder nach der Reha ein EMR-Antrag empfohlen wird.
Aber das sind alles Spekulationen, da niemand Ihre Einschränkungen kennt.
Ich habe immer den Einschätzungsbogen ausgefüllt, da ich eine sehr seltene Krankheit hat, die auch (wenn ich es mit anderen Vergleiche) unterschiedliche Auswirkungen haben kann, schon Aufgrund der Folge/Nebenerkrankungrn.
Daher konnte ich einen Einblick geben, wie die Krankheit mich "behindert".
Wenn Ihre Arztbriefe nur Diagnosen haben, können Sie die Einschränkungen beschreiben. Das ist eigentlich nur im Reha/EMR-Rentenrecht so möglich.
Beim GdB oder Pflegegrad interessiert sich für eigene "Jammerlappen" wie man sie oftmals nennt, niemand.
Da interessiert Zumeist nur, was ein Arzt dokumentiert...
Lesen Sie nicht nur 2 Zeilen.
Es geht natürlich um die Einschränkungen, die man hat.
Denn Diagnosen sagen dazu nicht allzu viel aus.
Aber haben Sie einmal bei der Bewertung der Schwerbehinderung lesen können, dass Einschränkungen, die Sie selbst mit einem Schreiben dazu gelegt haben, in der Bewertung Beachtung fanden?
Es werden dort nur die Einschränkungen "bewertet", die ein Arzt belegt.
Ich habe es jedenfalls noch nicht anders erlebt oder mitbekommen.
Sie können das ja gut erkennen, welche Seiten für die Bewertung verwendet wurden, wenn man sie sich zusenden lässt...
Hier wird. Man direkt "gebeten", mit eigenen Worten seine Probleme zu beschreiben, wo ich dann auch davon ausgehen kann, es wird Anerkennung finden.
Das ist TOTALER QUATSCH!!! Gerade beim GdB (und beim Pflegegrad) geht es nicht um Diagnosen der Ärzte, sondern um die EINSCHRÄNKUNGEN IM ALLTAG ggü. Personen die keine Behinderung haben, bzw. Hilfe bei der Pflege brauchen.
Sie sollten nicht so einen kompletten Unsinn verbreiten!
Beides. Die GdB-Tabelle besteht vornehmlich aus Diagnosen mit den daraus abgeleiteten Schwere der Funkrionseinschränkungen. Peter T. hat insofern recht, dass die Einschränkungen nicht vom Antragsteller beschrieben werden, was beim SEB der Fall ist.Beim GdB oder Pflegegrad interessiert sich für eigene "Jammerlappen" wie man sie oftmals nennt, niemand. Da interessiert Zumeist nur, was ein Arzt dokumentiert...Das ist TOTALER QUATSCH!!! Gerade beim GdB (und beim Pflegegrad) geht es nicht um Diagnosen der Ärzte, sondern um die EINSCHRÄNKUNGEN IM ALLTAG ggü. Personen die keine Behinderung haben, bzw. Hilfe bei der Pflege brauchen. Sie sollten nicht so einen kompletten Unsinn verbreiten!
Lesen Sie mal das hier:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/9216/grad_der_behinderung_gdb
Rein interessant für Sie ist der Satz:
"Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft."
Sowie:
"Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst zu beschreiben und durch ärztliche Atteste und dergleichen mehr bestätigen zu lassen."
Immer diese Hobby-Fritzen hier....
Sowie: "Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst zu beschreiben und durch ärztliche Atteste und dergleichen mehr bestätigen zu lassen." Immer diese Hobby-Fritzen hier....Sie haben doch die Antwort selbst gegeben. "Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst zu beschreiben und durch ärztliche Atteste und dergleichen mehr bestätigen zu lassen." Beim GdB werden nur die Einschränkungen/Dinge bewertet, die der Arzt dokumentiert. Was man selbst auf irgendwelchen mitgeschickten Schreiben notiert, findet dort keine Beachtung. Also nochmals, falls ich mich ungeschickt ausgedrückt habe! Es geht beim GdB natürlich um die Funktionseinschränkungen und die Dinge, die einen daran hindern, Dinge zu tun, die Gleichaltrige können. Aber es muss halt von einem Arzt dokumentiert sein. Hier, beim Selbsteinschätzungsbogen, von der Rentenversicherung, wird vom Antragsteller gewünscht seine Einschränkungen und Probleme zu beschreiben, was ich persönlich gut finde und auch bisher immer genutzt habe. Gerade eben, weil auch die Ärzte zumeist nur die Diagnosen oder allgemein gehalten etwas schreiben. Wie z.B. "Patient hat Schmerzen". Aber was macht das mit einem, wie und wo treten sie auf, was hindert einen damit etwas zu machen usw usw...
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