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Experten-Antwort

Selbsteinschätzungsbogen G0115 sinnvoll?

von Madu16.02.2022 | 09:48
21591 Ansichten
10 Antworten
Hallo zusammen, bei einem Gespräch mit einer Reha-Beraterin der DRV wurde auch der Selbsteinschätzungsbogen G0115 erwähnt, zur Beantragung einer medizinischen Reha. Der Bogen ist ja freiwillig. Ich stelle mir jetzt die Frage ob dieser überhaupt beachtet wird? Wenn der Bogen nur in der großen Ablage (Papierkorb), landet kann ich mir den ja sparen. Danke schon mal die Antworten. Gruß Madu

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.02.2022 | 10:35

Hallo Madu,

wir "Siehe hier" bereits zutreffend ausgeführt hat, dient der Selbsteinschätzungsbogen G0115 dazu, sich im Rahmen der Bearbeitung Ihres Rehaantrages ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen zu machen. Mit dem Formular haben Sie daher die Möglichkeit, Ihre persönliche Einschätzung einzubringen und den Ärzten der Rentenversicherung einen Eindruck zu vermitteln, wie sich Ihre Gesundheitsstörungen oder Beschwerden in Ihrem Alltag und in Ihrem Berufsleben auswirken. Diese Angaben werden im Rahmen der Prüfung entsprechend berücksichtigt.

Wie "Siehe hier" bereits ebenfalls erläutert hat, ist das Ausfüllen dieses Formulares freiwillig. Wenn Sie den G0115 also nicht ausfüllen wollen, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile.

Moderatoren-Antwortam 17.02.2022 | 07:08

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation.

Ich habe einen mehrere unangemessene Beiträge entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

8 Antworten

Siehe hieram 16.02.2022 | 10:08
Hallo Madu, mit dem Selbsteinschätzungsbogen G0115 haben Sie die Möglichkeit, aus Ihrer Sicht zu beschreiben, welche Einschränkungen Ihrer Krankheiten Sie besonders belasten und weshalb es Ihnen deshalb nicht möglich ist, einen normalen Tages-/und Arbeitsablauf 'wie bisher' zu bewältigen. Also in eigenen Worten zu begründen, weshalb Sie eine medizinische Reha für notwendig halten. Während eine medizinische Diagnose 'rezidive Spinalverengung L5-L7' noch nicht sehr viel darüber aussagt, dass Sie deshalb nicht nur kaum noch sitzen können, sondern eben auch .... Ob Sie diese Möglichkeit nutzen, bleibt Ihnen selbst überlassen, wie Sie zu Recht schreiben, ist dies 'ein freiwilliger' Fragebogen, der bei der Entscheidung aber auch beachtet wird. Falls aber Ihre Reha abgelehnt werden sollte und Sie dann Widerspruch einlegen, müssten Sie den Widerspruch begründen. Wohl spätestens dann würden Sie dazu auch eigene Worte finden und nicht nur wieder die ärztlichen Befunde einreichen. Warum also nicht die fünfzehn Minuten jetzt schon 'investieren' und damit die Chancen auf eine Bewilligung untermauern? Viel Erfolg und alles Gute!
Maduam 16.02.2022 | 11:44
Hallo @Siehe hier und das @Experten-Team Vielen Dank für die Antworten. Jetzt ist es mir klar, dass der Bogen durchaus Sinn macht. In den Arztbriefen steht ja meist nur eine Diagnose und ICD-Codesdrin, die als Auslöser für z.B. Schmerzen sind oder sein könnten. Aber nichts über die Auswirkungen in Beruf und Alltag. Wenn ich das richtig sehe, kann der Schuss aber auch nach hinten losgehen, und die gewünschte Reha wird abgelehnt Mal total übertrieben. Wenn ich z.B. reinschreibe das ich im Beruf kaum sitzen kann, und ein paar Sätze weiter, dass ich begeisterter Motorradfahrer bin und jeden Tag auch mit Schmerzen 200 KM durch die Gegend düse. Gruß Madu
Peter T. am 16.02.2022 | 13:42
Der Selbsteinschätzungsbogen soll Ihnen ja die Möglichkeit geben, die Dinge zu beschreiben, die Sie NICHT mehr "tun" können, bzw wo Sie eingeschränkt sind. Von daher wird kaum jemand schreiben, er kann das nicht aber macht das... Und es kann auch dazu führen, dass Sie Reha abgelehnt wird, weil sie nicht Reha fähig sind oder vor oder nach der Reha ein EMR-Antrag empfohlen wird. Aber das sind alles Spekulationen, da niemand Ihre Einschränkungen kennt. Ich habe immer den Einschätzungsbogen ausgefüllt, da ich eine sehr seltene Krankheit hat, die auch (wenn ich es mit anderen Vergleiche) unterschiedliche Auswirkungen haben kann, schon Aufgrund der Folge/Nebenerkrankungrn. Daher konnte ich einen Einblick geben, wie die Krankheit mich "behindert". Wenn Ihre Arztbriefe nur Diagnosen haben, können Sie die Einschränkungen beschreiben. Das ist eigentlich nur im Reha/EMR-Rentenrecht so möglich. Beim GdB oder Pflegegrad interessiert sich für eigene "Jammerlappen" wie man sie oftmals nennt, niemand. Da interessiert Zumeist nur, was ein Arzt dokumentiert...
Peter T. am 16.02.2022 | 14:09
Lesen Sie nicht nur 2 Zeilen. Es geht natürlich um die Einschränkungen, die man hat. Denn Diagnosen sagen dazu nicht allzu viel aus. Aber haben Sie einmal bei der Bewertung der Schwerbehinderung lesen können, dass Einschränkungen, die Sie selbst mit einem Schreiben dazu gelegt haben, in der Bewertung Beachtung fanden? Es werden dort nur die Einschränkungen "bewertet", die ein Arzt belegt. Ich habe es jedenfalls noch nicht anders erlebt oder mitbekommen. Sie können das ja gut erkennen, welche Seiten für die Bewertung verwendet wurden, wenn man sie sich zusenden lässt... Hier wird. Man direkt "gebeten", mit eigenen Worten seine Probleme zu beschreiben, wo ich dann auch davon ausgehen kann, es wird Anerkennung finden.
GdBam 16.02.2022 | 15:24
Peter T. schrieb

Lesen Sie nicht nur 2 Zeilen.

Es geht natürlich um die Einschränkungen, die man hat.

Denn Diagnosen sagen dazu nicht allzu viel aus.

Aber haben Sie einmal bei der Bewertung der Schwerbehinderung lesen können, dass Einschränkungen, die Sie selbst mit einem Schreiben dazu gelegt haben, in der Bewertung Beachtung fanden?

Es werden dort nur die Einschränkungen "bewertet", die ein Arzt belegt.

Ich habe es jedenfalls noch nicht anders erlebt oder mitbekommen.

Sie können das ja gut erkennen, welche Seiten für die Bewertung verwendet wurden, wenn man sie sich zusenden lässt...

Hier wird. Man direkt "gebeten", mit eigenen Worten seine Probleme zu beschreiben, wo ich dann auch davon ausgehen kann, es wird Anerkennung finden.

Lesen Sie mal das hier: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/9216/grad_de… Rein interessant für Sie ist der Satz: "Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft." Sowie: "Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst zu beschreiben und durch ärztliche Atteste und dergleichen mehr bestätigen zu lassen." Immer diese Hobby-Fritzen hier....
Tucam 16.02.2022 | 15:19
GdB schrieb

Das ist TOTALER QUATSCH!!! Gerade beim GdB (und beim Pflegegrad) geht es nicht um Diagnosen der Ärzte, sondern um die EINSCHRÄNKUNGEN IM ALLTAG ggü. Personen die keine Behinderung haben, bzw. Hilfe bei der Pflege brauchen.

Sie sollten nicht so einen kompletten Unsinn verbreiten!

Beim GdB oder Pflegegrad interessiert sich für eigene "Jammerlappen" wie man sie oftmals nennt, niemand. Da interessiert Zumeist nur, was ein Arzt dokumentiert...
Das ist TOTALER QUATSCH!!! Gerade beim GdB (und beim Pflegegrad) geht es nicht um Diagnosen der Ärzte, sondern um die EINSCHRÄNKUNGEN IM ALLTAG ggü. Personen die keine Behinderung haben, bzw. Hilfe bei der Pflege brauchen. Sie sollten nicht so einen kompletten Unsinn verbreiten!
Beides. Die GdB-Tabelle besteht vornehmlich aus Diagnosen mit den daraus abgeleiteten Schwere der Funkrionseinschränkungen. Peter T. hat insofern recht, dass die Einschränkungen nicht vom Antragsteller beschrieben werden, was beim SEB der Fall ist.
Peter T.am 16.02.2022 | 17:06
GdB schrieb

Lesen Sie mal das hier:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/9216/grad_der_behinderung_gdb

Rein interessant für Sie ist der Satz:

"Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft."

Sowie:

"Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst zu beschreiben und durch ärztliche Atteste und dergleichen mehr bestätigen zu lassen."

Immer diese Hobby-Fritzen hier....

Sowie: "Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst zu beschreiben und durch ärztliche Atteste und dergleichen mehr bestätigen zu lassen." Immer diese Hobby-Fritzen hier....
Sie haben doch die Antwort selbst gegeben. "Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst zu beschreiben und durch ärztliche Atteste und dergleichen mehr bestätigen zu lassen." Beim GdB werden nur die Einschränkungen/Dinge bewertet, die der Arzt dokumentiert. Was man selbst auf irgendwelchen mitgeschickten Schreiben notiert, findet dort keine Beachtung. Also nochmals, falls ich mich ungeschickt ausgedrückt habe! Es geht beim GdB natürlich um die Funktionseinschränkungen und die Dinge, die einen daran hindern, Dinge zu tun, die Gleichaltrige können. Aber es muss halt von einem Arzt dokumentiert sein. Hier, beim Selbsteinschätzungsbogen, von der Rentenversicherung, wird vom Antragsteller gewünscht seine Einschränkungen und Probleme zu beschreiben, was ich persönlich gut finde und auch bisher immer genutzt habe. Gerade eben, weil auch die Ärzte zumeist nur die Diagnosen oder allgemein gehalten etwas schreiben. Wie z.B. "Patient hat Schmerzen". Aber was macht das mit einem, wie und wo treten sie auf, was hindert einen damit etwas zu machen usw usw...
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