Hallo Madu,
wir "Siehe hier" bereits zutreffend ausgeführt hat, dient der Selbsteinschätzungsbogen G0115 dazu, sich im Rahmen der Bearbeitung Ihres Rehaantrages ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen zu machen. Mit dem Formular haben Sie daher die Möglichkeit, Ihre persönliche Einschätzung einzubringen und den Ärzten der Rentenversicherung einen Eindruck zu vermitteln, wie sich Ihre Gesundheitsstörungen oder Beschwerden in Ihrem Alltag und in Ihrem Berufsleben auswirken. Diese Angaben werden im Rahmen der Prüfung entsprechend berücksichtigt.
Wie "Siehe hier" bereits ebenfalls erläutert hat, ist das Ausfüllen dieses Formulares freiwillig. Wenn Sie den G0115 also nicht ausfüllen wollen, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile.