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Selbstfinanzierung der Riesterzulagen

von Werner22.07.2007 | 22:16
1379 Ansichten
2 Antworten
Ich habe vom Finanzamt den Steuerbescheid für 2006 erhalten. Die Einkommensteuer beträgt 3.030 €, nach dem Splitting-Verfahren. Auf diesen Betrag wurde uns die Riester-Altersvorsorge-Zulage von 366,00 € ( einschließlich ein Kind ) rein netto, aufgeschlagen. Ohne Riestervertrag hätten wir vom Finanzamt, 366,00 € mehr erstattet bekommen. In was für eine Relation steht das, daß der Riester-Sparer, vorausgesetzt er arbeitet und ist steuerpflichtig, seine Riester-Zulagen voll und selbst finanzieren muß. Wo bleibt die staatliche Förderung?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.07.2007 | 11:07

Die steuerliche Absetzbarkeit des zusätzlichen Altersvorsorgebeitrages als Sonderausgabe (Höchstbetrag 2006: 1575 Euro)

erfolgt nicht zusätzlich zur Riesterzulage sondern es findet ein Vergleich satt, was für den einzelnen günstiger ist. Beträgt Ihre Steuerersparnis weniger als die Zulage, bleibt es bei der Zulage!

1 Antworten

Schiko.am 23.07.2007 | 08:25
Mir scheint, auch sie haben es bisher so verstanden, bei riester bekommen sie als förderung: 114, 114 und 138= 366 als zulagen. Zusätzlich können sie bis zu 1575 euro die sonderaus- gaben voll absetzen, dem ist leider nicht so. Habe in der anfangsphase viele prospekte von an- bietern gelesen die dies- versehentlich oder absicht- lich auch so dargestellt haben. Sogar in einer bayerischen parteizeitung- erfreulich dass diese zeitung meinen leserbrief mit musteraus- rechnung gebracht hat-, wurde dies falsch dargestellt. Ihr zu versteuerndes einkommen dürfte ca. €. 29.750 betragen haben. Mache folgendes rechenbeispiel mit ca.steuer w.tabellen- sprung. €. 31.250 zu versteuerndes einkommen und 3.399 steuer . Bei 1500 ( 3% vom vorjahresbrutto) jahresbeitrag somit €. 29.750 zu versteuerndes Einkommen und 3.033 steuer. Steuerminderung 366 euro ( 3399./. 3033) als grenzsteuer- satz. Weil ja die zulagen mit 366 von der errechneten steuer- minderung von ebenfalls 366 abgezogen werden wirkt sich dies bei der alternativberechnung steuerlich nicht mehr aus. Euro 366 zuschuss aber haben sie allemal bekommen, da- durch sinkt die angenommene eigenleistung von 1500 auf 1.134 euro, besser als nichts. Mit freundlichen Grüßen.
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