Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSofern Sie nicht auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, fallen Sie mit den von Ihnen geschilderten Tätigkeiten nicht unter die Personenkreise, die in der Rentenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind.
Fraglich könnte aber sein, ob es sich bei der Erledigung von Tätigkeiten einer Sekretärin wirklich um eine selbständige Tätigkeit handelt oder ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Auftraggeber besteht. Sollte es hier Zweifel oder Unklarheiten geben, könnten Sie oder Ihr jeweiliger Auftraggeber bei der DRV Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen.
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