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Selbstständig - gesetz. Versicherungspflicht?

von S. Maas07.05.2009 | 15:45
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6 Antworten

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Hallo, ich hätte da mal ein Frage und zwar muss ich als Selbstständiger mit einem Sportgeschäft in dem es keine Angestellten gibt, die Staatliche Rentenversicherung zahlen ? Mit freundlichen Grüßen S. Maas

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Insofern Sie nicht auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, müssen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie keine Beiträge entrichten dürfen.

Wenn Sie näher zu den Möglichkeiten einer Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Dort können Sie auch zur Absicherung auch eine Status-Feststellung was die rentenrechtliche Bewertung hinsichtlich der Beitragspflicht Ihrer Tätigkeit anbelangt, beantragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Insofern keine Versicherungspflicht als Selbständiger besteht und freiwillige Beiträge entrichtet werden sollen und dürfen, ist jeder beliebige Betrag zwischen dem Höchst- und dem Mindestbeitrag unabhängig vom tatsichlich erzielten Einkommen frei wählbar.

* Mindestbeitrag (alte und neue Bundesländer)

monatlich 79,60 Euro

* Höchstbeitrag (alte und neue Bundesländer)

monatlich 1.074,60 Euro

4 Antworten

-am 07.05.2009 | 16:43
Wenn Sie als Subunternehmer (z.B. für eine Sportkette) tätig sind: m.E. ja; sonst nicht!
Bescheideneram 08.05.2009 | 07:34
Vor nicht allzulanger Zeit hatten wir einen ähnlich gelagerten Fall. In diesem war der Gewerbetreibende Tennislehrer. Auch Lehrtätigkeiten (Vermittlung von Wissen bzw. Training) wären versicherungspflichtig. Abschließend werden die versicherungspflichtigen Gewerbetreibenden in § 2 SGB VI aufgezählt.
...am 08.05.2009 | 08:00
Eher nicht ein ähnlicher Fall! Ein Einzelhändler hat mit einem "Lehrer" wohl nich so sehr viel zu tun - in diesem Zusammenhang...
MTam 08.05.2009 | 09:29
Ein Unternehmer möchte freiwillig in die gesetzliche RV einzahlen bzw. beantragt keine Freistellung bei der BfA, wie wird bei schwankenden Einkommen der Versicherungsbeitrag berechnet?
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