Insofern Sie nicht auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, müssen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie keine Beiträge entrichten dürfen.
Wenn Sie näher zu den Möglichkeiten einer Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Dort können Sie auch zur Absicherung auch eine Status-Feststellung was die rentenrechtliche Bewertung hinsichtlich der Beitragspflicht Ihrer Tätigkeit anbelangt, beantragen.