Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung tritt ein, wenn Sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber beschäftigt sind und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. "Im Wesentlichen nur ein Auftraggeber" ist erfüllt, wenn mindestens fünf Sechstel der gesamten Einkünfte alleine aus einer Tätigkeit erzielt werden.
Bei der Entscheidung über die Versicherungspflicht muss stets jeder Einzelfall betrachtet werden.
In Ihrem Fall wäre zunächst zu prüfen, ob Ihr Vermittler (Vertragspartner) als Auftraggeber anzusehen ist bzw. ob Ihre Endkunden als Auftraggeber auftreten. Dazu müssten die entsprechenden Verträge überprüft bzw. noch zusätzliche Angaben gemacht werden, bevor hier eine abschließende Antwort gegeben werden kann.
Diese Prüfung würde aber den Rahmen dieses Forums sprengen. Bitte vereinbaren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Beratungstermin, um die Frage nach der Versicherungspflicht zu klären.