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Experten-Antwort

Selbstständig Rentenbeitrag

von Elmir24.04.2014 | 17:20
1146 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Leute, Ich bin Selbstständig als Promoter. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und mein Steuerberater hat mir gesagt das ich als Selbstständiger von den Rentenbeitrag befreit bin. Die anderen Promoter die ich gefragt habe sind es auch nicht. Stimmt das? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie die Beiträge im Forum bereits geschildert haben, Sie sollten mit der Künstlersozialkasse Kontakt aufnehmen. Ihre Tätigkeit könnte in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Voraussetzung ist unter anderen, dass Ihr jährliches Einkommen mindestens 3.900 Euro beträgt. Die Abgrenzung der Berufe, welche als Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes gelten, kann im Einzelfall schwierig sein und erfolgt ausschließlich durch die Kasse selbst.

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5 Antworten

Elmiram 24.04.2014 | 17:24
Ich bin Selbstständig als Promoter. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und mein Steuerberater hat mir gesagt das ich als Selbstständiger von den Rentenbeitrag befreit bin. Die anderen Promoter die ich gefragt habe sind es auch. Stimmt das? Wenn ja. Kann ich mich auch freiwillig versichert? Danke
W*lfgangam 24.04.2014 | 18:47
Hallo Elmir, Ihre Frage zielt eher in den Bereich 'Künstler'. Von der möglichen Versicherungspflicht als selbständiger Tätiger werden Sie m. M. nach von der 'normalen' Rentenversicherung(spflicht) nicht erfasst. Ließe sich aber auch über ein Statusfeststellungsverfahren klären. Hier wäre Ihr Ansprechpartner: http://www.kuenstlersozialkasse.de/ Gruß w.
Elmiram 24.04.2014 | 20:31
Was ist wenn ich für mehrere Auftraggeber tätig bin fällt dann das weg?
KSCam 24.04.2014 | 20:15
Sofern Sie als Promoter nur für einen Auftraggeber tätig sind, könnten Sie unter die Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber fallen, andere Versicherungspflichttatbestände sehe ich für die gesetzliche RV nicht. Ob Sie als Promoter künstlerisch tätig sind und unter die Künstlersozialversicherung fallen könnten, vermag ich nicht zu beurteilen. Im Zweifel lassen Sie es über die DRV klären, dann sind Sie auf der sicheren Seite und es drohen keine Beitragsnachforderungen, falls sich doch irgendwann rausstellen sollte, das Versicherungspflicht besteht (theoretisch drohen immer Nachforderungen im 4 jährigen Verjährungszeitraum :))
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