Wie die Beiträge im Forum bereits geschildert haben, Sie sollten mit der Künstlersozialkasse Kontakt aufnehmen. Ihre Tätigkeit könnte in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Voraussetzung ist unter anderen, dass Ihr jährliches Einkommen mindestens 3.900 Euro beträgt. Die Abgrenzung der Berufe, welche als Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes gelten, kann im Einzelfall schwierig sein und erfolgt ausschließlich durch die Kasse selbst.