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Selbstständig Tätige (Physiotherapeuten)

von Einsteiger16.02.2008 | 16:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Der Physiotherapeut A (geb. 1967) ist seit 01.01.2002 überwiegend nach ärztlichen Anordnungen selbstständig erwerbstätig und beschäftigt seither einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (B). Er ist deshalb seit 01.01.2002 nicht rentenversicherungspflichtig (vgl. § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Ein Bescheid des Rentenversicherungsträgers liegt nicht vor. Aus wirtschaftlichen Gründen kann der Physiotherapeut A den Arbeitnehmer B ab 01.04.2008 nicht mehr beschäftigen. Fragen: 1. Wird der Physiotherapeut A ab 01.04.2008 rentenversicherungspflichtig nach § 2 Satz 1 Nr.2 SGB VI obwohl er 2002 mit einem privaten Versicherungsunternehmen vertraglich für Erwerbsminderung und Alter vorgesorgt hat? 2. Sofern der Physiotherapeut A ab 01.04.2008 rentenversicherungspflichtig werden sollte: Ist es möglich, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? 3. Kann der Physiotherapeut A die privaten Vorsorgeversicherungen vorzeitig ohne finazielle Nachteile kündigen (ähnlich wie in der Kranken- und Pflegeversicherung nach § 205 Abs.2 VVG i.d.F. ab 01.01.2008)? Bitte nach Möglichkeit die Rechtsgrundlagen angeben. Vielen Dank und freundliche Grüße.

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