Hallo, Gbh,
wenn Sie zu gegebener Zeit die Regelaltersrente beantragen, sollte dies ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen. Bei der genannten Rente wird es für Sie keine Hinzuverdienstgrenzen mehr geben. Sie können aus Sicht der DRV unbegrenzt hinzuverdienen. Ob und welche Auswirkungen dies auf Ihre Steuerlast hat, sollten Sie mit einem Steuerberater, dem Verein für Lohnsteuerhilfe oder dem Finanzamt zu gegebener Zeit klären. Hierüber können wir keine Auskünfte erteilen.