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Experten-Antwort

selbstständiger

von gbh30.01.2019 | 10:33
73 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ! Bin 1956 geb. und seit fast 30 J. selbsständig. Wenn ich meine Regelrente 2022 ausbezahlt bekomme muss ich die auch vorher beantragen ??...und wie ist das mit dem weiterarbeiten (werde ja am 1.Rententag nicht das Werkzeug fallen lassen) kann das in unbestimmter €-Höhe sein, oder wird das irgendwo mit angerechnet und Rente gekürzt. Ab welchem Betrag wird die Rente überhaupt versteuert...??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Gbh,

wenn Sie zu gegebener Zeit die Regelaltersrente beantragen, sollte dies ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen. Bei der genannten Rente wird es für Sie keine Hinzuverdienstgrenzen mehr geben. Sie können aus Sicht der DRV unbegrenzt hinzuverdienen. Ob und welche Auswirkungen dies auf Ihre Steuerlast hat, sollten Sie mit einem Steuerberater, dem Verein für Lohnsteuerhilfe oder dem Finanzamt zu gegebener Zeit klären. Hierüber können wir keine Auskünfte erteilen.

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1 Antworten

senf-dazuam 30.01.2019 | 15:42
Merke: Ohne Antrag keine Rente.
Deutsche Rentenversicherung
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