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Selbstständigkeit + Erwerbsunf.

von Tiger07.04.2008 | 22:33
1497 Ansichten
11 Antworten

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Hallo, wenn ich mich als Vermögensberater (mehrere Kunden) selbstständig mache, bin ich vermutlich nicht vers.pflichtig. Ich zahle bereits seit 17 Jahren in die ges. Rente ein und möchte evtl. auch die Erwerbsunfähigkeitsrente (Anspruch) aufrecht erhalten. Was muss ich tun, damit ich mindestens diesen Anspruch behalte, bzw. welche Möglichkeiten habe ich, meine Rente trotzdem zu erhöhen? Kann ich jederzeit einzahlen wieviel ich will, oder bin ich da an bestimmte regelm. Beiträge gebunden? Danke für Ihre Antworten.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.04.2008 | 07:52

Da Ihr individuelles Versicherungsleben für Ihre Rente eine Rolle spielt, teile ich die Meinung von "!".

Moderatoren-Antwortam 08.04.2008 | 11:48

Bei Ausübung einer nicht künstlerischen selbständigen Nebentätigkeit über 400,- EUR verlieren Sie den Schutz in der KK der KSVG. Sie sollten bei der Künstlersozialkasse nachfragen welche genauen Nachteile Sie noch erwarten können.

9 Antworten

!am 08.04.2008 | 07:21
Welche Art der Beitragszahlung sich für Sie lohnt bzw. welche viell. sogar notwendig ist, um bestimmte Ansprüche aufrecht zu erhalten, ist abhängig von Ihrem persönlichen Versicheurngsverlauf. Ich empfehle Ihnen daher eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen. Dort können alle Möglichkeiten durchgespielt werden und auch gleich alles notwendige veranllaßt werden (Vordrucke etc.) um Ihren Weg in Gang zu setzen.
Weweefam 08.04.2008 | 11:36
Guten Tag, ich möchte wissen, ob man als Freiberufler, versichert über die Künstlersozialkasse, zusätzlich ein Gewerbe anmelden kann? Muss man sich dann anders versichern, obwohl man die Tätigkeit als Freiberufler beibehält? Vielen Dank im voraus. Mfg Reohr
Knut Rassmussenam 08.04.2008 | 12:05
Entweder Sie sind Freiberufler oder Gewerbetreibender. Im Sozialrecht ergeben sich da keine Unterschiede. Auswirkungen hat es im Steuerabzug, IHK-Zwang usw. sehr empfehlenswert ist die Lektüre eines Ratgebers auf: www.mediafon.net (von verdi)
Rosannaam 08.04.2008 | 13:19
Hallo Tiger, wenn Sie 17 Jahre vers.pflichtig beschäftigt waren, gehe ich mal davon aus, dass Sie ab 1991 gearbeitet haben. Da Sie somit vor 1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt haben (können), können Sie die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente auch NICHT durch eine freiwillige Versicherung aufrechterhalten! Vorausgesetzt, es trifft so zu, wäre es empfehlenswert, sich mit der zuständigen DRV in Verbindung zu setzen und sich dort über eine andere Alternative (Pflichtversicherung für Selbständige) zu erkundigen. Nur so nebenbei: Für die Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen beträgt die Wartezeit 35 Versicherungsjahre. Es fehlen Ihnen hierzu noch 18 Jahre. Es ist äußerst fraglich, ob es sich rentiert, so lange freiwillige Beiträge zu zahlen. Aber wie gesagt, dies sollten Sie alles in einem persönlichen Gespräch mit der DRV klären. MfG Rosanna.
Rosannaam 08.04.2008 | 13:28
Ergänzung: Der freiwillige mtl. Mindestbeitrag beträgt 2008 79,60 € der mtl. Höchstbeitrag 1.054,70 €. Bei der freiwilligen Beitragszahlung können Sie JEDEN Betrag zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag wählen! MfG Rosanna.
Schadeam 08.04.2008 | 22:40
bei allem sollte Tiger nicht aus den Augen verlieren, ob er nicht doch versicherungspflichtig, z.B als Selbständiger mit einem Auftraggeber ist. Da ist die Anzahl der Kunden nicht entscheidend, sondern der Auftraggeber. Viele Vermögensberater fallen unter diesen Begriff und sind dem Grunde nach versicherungspflichtig, z.B. DVAG, AWD,...
Amadéam 09.04.2008 | 11:18
Wenn Ihnen an der Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsrentenschutzes gelegen ist, können Sie - wenn Sie nicht eh versicherungspflichtig sind - einen Antrag auf Versicherungspflicht für Selbständige stellen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12280/SharedDocs/de… Anders als die private Assekuranz kennt die Gesetzliche Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung oder Risikoausschlüsse.
Tigeram 09.04.2008 | 20:07
Ok, das heißt, wenn ich meine Erwerbsunfähigkeitsrente , bzw. den Schutz, aufrecht erhalten möchte, muss ich mich pflichtversichern. Ich werde auf jeden Fall mehrere AUftraggeber haben, um einen früheren Beitrag nochmal aufzugreifen, da keine große Organisation wie AWD oder ähnlichem dahintersteht. Also freier Berater. D.h. wenn ich mich freiwillig versichern lasse, habe ich keine Erwerbsunfähigkeitsschutz. Mir geht es hauptsächlich darum. Dass es bessere Alternativen als die ges. Rente gibt, ist mir klar.
Rosannaam 10.04.2008 | 09:12
Ich empfehle Ihnen nochmals auf jeden Fall ein Gespräch mit der DRV! MfG Rosanna.
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