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Experten-Antwort

Selbstständigkeit & RV-Beiträge

von Luxor12.12.2010 | 11:57
1384 Ansichten
3 Antworten
Hallo ! Mein Mann ist selbständig und wurde von der RV als scheinselbständig eingestuft da er nur für einen Auftraggeber tätig ist und hat somit laut Gesetz den halben Regelsatz ( € ca. 255,-) zu zahlen gehabt. Nun hat mein Mann aber seit 12/2008 eine sozialversicherte Angestellte ( € 410,-) und war somit ab 12/2008 nicht mehr scheinselbständig. Nun will die RV meinem Mann alle Beiträge ab 12/2008 zurück überweisen. Was sollen wir nun machen ? Laut Gesetz muß mein Mann sich als Selbständiger RV. Privat oder Gesetzlich was wäre besser ? Ab 12/2008 ? Vielen Dank. MFG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.12.2010 | 15:59

Wie bereits von „W*lfgang“ geraten, sollte sich Ihr Mann unbedingt und schnellstmöglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.

Hier kann dann auch konkret erörtert werden, ob für die Zukunft ein Antrag auf Pflichtversicherung gestellt werden sollte, weil eventuell nur so der Erwerbsminderungsschutz aufrecht erhalten werden kann oder aber weil ein zulagengeförderter zusätzlicher privater Altersvorsorgevertrag besteht. Eventuell müsste in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob die Beiträge tatsächlich zu erstatten sind, oder ob ein schutzwürdiges Vertrauen auf die entrichteten Pflichtbeiträge besteht. Sollte das nicht der Fall sein, wäre auch zu prüfen, ob gemäß § 202 SGB VI zumindest freiwillige Beiträge für den Erstattungszeitraum entrichtet werden sollten, z.B. um gemäß § 241 Abs. 2 SGB VI den Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu erhalten.

2 Antworten

W*lfgangam 12.12.2010 | 14:00
Hallo Luxor, Ihre Frage ist ohne genaue Kenntnis des bisherigen Versicherungsverlaufs Ihres Mannes nicht zu beantworten. Plus DRV ...es hängt von seinem Alter, seinen bisherigen Ansprüchen ab - die die er hat und die, die evtl. ohne gesetzliche RV verloren gehen. Betrifft sowohl seine Alters- und Erwerbsminderungsrente, wie aber auch Leistungen für Witwe und Waise(n). Von etwaigen Reha-Leistungen mal abgesehen. Privat einzusteigen - hängst auch von seinem Alter ab, was hinten noch bei rauskommen kann, was er absichern will, ohne schlicht auf die Rendite zu schauen. Empfehlung, wie so häufig, gehen Sie in die nächste Beratungsstelle und lassen das mal aus Sicht der Rentenversicherung durchleuchten. Tipps für private Absicherung wird sicher der eine oder andere hier noch geben können. Gruß w.
RFn am 14.12.2010 | 11:48
Durch die Beschäftigung einer versicherungspflichtigen Angestellten unterliegt Ihr Mann nicht mehr der Versicherungspflicht. Die ab 12/2008 entrichteten Beiträge wurden in einem Verwaltungsverfahren "beanstandet". Ihr Ehemann müsste eigentlich innerhalb des geführten Schriftwechsels u.a. darüber informiert worden sein, dass er entscheiden kann, ob die zu Unrecht entrichteten Pflichtbeiträge in freiwillige Beiträge umgewandelt werden oder zurückgezahlt werden sollen. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Pflichtversicherung auf Antrag nach § 4 SGB VI. Die beste Antwort kann Ihnen die Sachbearbeitung geben, weil diese anhand der individuellen Tatsachen (Versicherungsakte) den besten Rat geben kann. Abgesehen davon, Pflichtbeiträge verhelfen u.U. zur Anspruchscherfüllung von vorgezogenen Altersrenten sowie ermöglichen u.U. überhaupt den Anspruch auf eine EM-Rente.
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