Hallo Rosa,
Wie Feli bereits antwortete, setzt die Umdeutung eines Reha-Antrages in einen Rentenantrag NICHT voraus, dass die Reha-Maßnahme tatsächlich durchgeführt wird. Ist bei Prüfung des Antrages zur Teilhabe bereits klar, dass Sie längere Zeit nicht werden arbeiten können und eine Rehabilitation nicht erfolgversprechend ist, wird der Reha-Antrag auch in einen Rentenantrag umgedeutet.
Des Weiteren verhält es sich bei der LTA-Zusage, wie es Feli bereits erwähnte. Kostenträger wären zunächst Krankenkasse, Agentur für Arbeit etc.