Hallo Winfrid,
wenn ein Reha-Antrag eingeht, dann hat der Leistungsträger grundsätzlich 14 Tage Zeit um zu überprüfen, ob er für diese Rehaleistung zuständig ist. Sollte er zuständig sein, hängt die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsdauer davon ab, ob für die Entscheidung über den Antrag ein Gutachten erforderlich ist oder nicht. Sofern KEIN Gutachten erforderlich ist, muss der Leistungsträger innerhalb von 3 Wochen nach EIngang des Antrags entscheiden. Wenn jedoch ein Gutachten erforderlich ist, muss die Entscheidung innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen dieses Gutachtens getroffen werden.