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Experten-Antwort

Sicherung EM-Renten-Anspruch mit 63 Jahren noch sinnvoll?

von Gina14.01.2018 | 19:05
629 Ansichten
4 Antworten

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Was bringt die Sicherung des Anspruchs auf EM-Rente, wenn man schon 63 ist? Zumindest von der Zurechnungszeit würde man dann ja wohl ohnehin nicht mehr profitieren. Hätte man überhaupt irgendwelche Vorteile gegenüber einer Altersrente, sollten die Voraussetzungen für eine EM-Rente in diesem Alter vorliegen? Evtl. in Form von geringeren Abschlägen? M.f.G.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Anspruch auf Altersrente aus gesundheitlichen Gründen besteht nur, wenn "50% Schwerbehinderung" vorliegen und 35 anrechenbare Jahre vorhanden sind. Der Abschlag der Erwerbsminderungsrente und Altersrente wegen Schwerbehinderung ist grundsätzlich gleich, da jeweils das 65. Lebensjahr zu Grunde gelegt wird.

Es gibt jedoch für Erwerbsminderungsrenten eine Ausnahmeregelung, wenn 40 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen, wird nach dem 63. Lebensjahr kein Abschlag mehr berechnet (vgl. § 77 Abs. 4 SGB VI).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor dem 01.01.2024 ist die Übergangsregelung des § 264d SGB VI zu beachten, wonach es bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Übergangszeitraum (von 2012) bis 2023 für Versicherte noch mit 35 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisherigen maßgebenden Lebensalter von 60 bzw. 63 Jahren verbleibt.

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2 Antworten

senf-dazuam 15.01.2018 | 14:37
Gerade das ist auch in den Sondierungsgesprächen Inhalt gewesen. Es könnte durchaus sein, dass die Zurechnungszeit dann vom Alter 65/08 bis zum 67. Lebensjahr verlängert wird. Also abwarten und ncht vorschnell den EM-Anspruch verspielen.
VersAmtam 15.01.2018 | 16:41
Ist der EM Rentenvertrauensschutz nicht derzeit (Bis 2023) bereits nach 35 Jahren gegeben? Fragt 264d mal Ich
Deutsche Rentenversicherung
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