Wie Sie schreiben, beziehen Sie mittlerweile eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ob und inwieweit eine Überprüfung stattfinden wird/vorgesehen ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Dazu müssten Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter befragen.
Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie mit der „freiwilligen Selbstauskunft“ den „Selbsteinschätzungsbogen“ (Vordruck R0215) der Deutschen Rentenversicherung meinen. Dieser Selbsteinschätzungsbogen, der freiwillig ausgefüllt werden kann, soll dem Ärzteteam Ihres Rentenversicherungsträgers helfen, sich ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen und ggf. Verschlechterungen zu machen. So sollen Sie bereits zu Beginn des Verfahrens (auch bei Weiterzahlungsanträgen) die Gelegenheit haben, Ihre persönliche Einschätzung einzubringen.