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Experten-Antwort

Sinn der "freiwilligen Selbstauskunft" bei EM-Rentnern ?

von EM-Rentner01.03.2016 | 19:49
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3 Antworten

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Ich beziehe seit einigen Jahren eine volle EM-Rente, die inzwischen unbefristet gewährt wurde. Beim letzten Verlängerungsantrag vor der Entfristung hat mir die RV Bund (mein Träger) einen Fragebogen "freiwillige Selbstauskunft" zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht geschickt. In anderen Beiträgen in diesem Forum habe ich gelesen, dass diese Selbstauskunft wohl alle 2 Jahre auch an unbefristete EM-Rentner verschickt wird, dann zusammen mit der Einkommensanfrage. Was mich nun umtreibt, ist die Frage, welchen Zweck diese "freiwillige Selbstauskunft" eigentlich erfüllt - wenn nicht gleichzeitig auch automatisch ein ärztlicher Befundbericht verlangt wird ? Die RV Bund wird es wohl kaum interessieren, wie ich selber meinen Gesundheitszustand sehe, wenn meine eigene Einschätzung nicht auch durch einen Arzt/Ärztin untermauert wird ? Ein Beispiel : die RV Bund fragt, ob ich Interesse an einer Reha habe. Nehmen wir an, ich kreuze "Ja" an. Was passiert dann ? Wird das dann als Reha-Antrag (medizinisch oder beruflich) umgedeutet und meine Ärztin um Stellungnahme gebeten, wenn kein aktueller Befundbericht vorliegt (der letzte ist etwa 2 Jahre alt) ? Ich habe durchaus Interesse an einer Reha-Maßnahme (erst einmal medizinisch), aber die "freiwillige Selbstauskunft" scheint mir hier eher nicht hilfreich zu sein. Oder etwa doch ? Hat hier jemand Erfahrungen gemacht, die er mit mir teilen möchte ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie schreiben, beziehen Sie mittlerweile eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ob und inwieweit eine Überprüfung stattfinden wird/vorgesehen ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Dazu müssten Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter befragen.

Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie mit der „freiwilligen Selbstauskunft“ den „Selbsteinschätzungsbogen“ (Vordruck R0215) der Deutschen Rentenversicherung meinen. Dieser Selbsteinschätzungsbogen, der freiwillig ausgefüllt werden kann, soll dem Ärzteteam Ihres Rentenversicherungsträgers helfen, sich ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen und ggf. Verschlechterungen zu machen. So sollen Sie bereits zu Beginn des Verfahrens (auch bei Weiterzahlungsanträgen) die Gelegenheit haben, Ihre persönliche Einschätzung einzubringen.

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2 Antworten

W*lfgangam 01.03.2016 | 22:18
Hallo EM-Rentner, eine Einzelerfahrung wird Ihnen wenig helfen. Eher interessant wäre die globale/interne Auswertung, der Nutzen der DRV aus diesen Auskünften - werden sie gleich geschreddert, Ablage Kummerkasten, oder führen Sie tatsächlich zu weiteren Maßnahmen (in welchem messbaren Bereich)? Vielleicht ist es auch mehr so ein Beruhigungszäpfchen mit dem Wirkstoff Plazebo. Bei Neurentenanträgen, ok - bei befristeten, vielleicht ...hat der Versicherte 'mehr Text', sich dem EM-Zwang zu entziehen (will er doch gar nicht) - nichts anderes ist es doch. *) Alles andere, was ihn gesundheitlich weiterbringt, bespricht er doch mit seinem Haus-/Facharzt. ...vielleicht hören wir hier dazu eine entsprechende Gegenmeinung des med. Dienstes? ;-) Gruß w. *) es mag Einzelfälle geben, insbesondere wenn jemand versucht, aus der EM-Klammer wieder rauszukommen und dazu entsprechende 'Vorschläge' zur Gegenfinanzierung der DRV macht.
R. Fischeram 01.03.2016 | 22:22
Hallo EM-Rentner, ich bekomme jetzt das vierte Jahr eine unbefristete EWR-Rente wegen einer rheumatischen Erkrankung und ich habe solch einen Selbstauskunfstbogen noch nicht erhalten. Ich muss dazu aber sagen, ich habe sofort eine unbefristete Rente bekommen. Vielleicht ist es in der Hinsicht etwas Anderes als bei Ihnen. Trotzdem weiterhin alles Gute für Sie. MfG von R. Fischer
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