Damit eine stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet werden kann, muss der Arbeitgeber auf dem von der Reha-Einrichtung erstellten Wiedereingliederungsplan schriftlich sein Einverständnis geben. Sollte er dieses Einverständnis verweigern kommt die stufenweise Wiedereingliederung nicht zu Stande. Ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine stufenweise Wiedereingliederung für Sie sinnvoll ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen daher nochmals das Gespräch mit dem Arzt der Reha-Einrichtung zu suchen und Ihren behandelnden Haus-/ Facharzt einzubeziehen.