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Sinn oder Unsinn einer Wiedereingliederung?!?

von brauchebittehilfe03.05.2008 | 20:03
2175 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag zusammen. Ich habe folgendes Problem/Frage: Habe vor 6 Monaten eine neue Stelle angefangen. Während der Probezeit wurde ich 3x für 4 Wochen krank (teils Rheuma, teils psychisch). Bin also praktisch während der Probezeit nie richtig in den Job gekommen. Nun wurde ich auf Reha geschickt. Hier wird mir zu einer Wiedereingliederung geraten. Doch ich weiß nicht, ob das großen Sinn macht. Meinem Arbeitgeber ist das auch nicht recht. Er möchte lieber, dass ich -wenn überhaupt- voll arbeitsfähig wiederkomme. Da ich ja nochmals neu eingelernt werden muß, würde eine teilweise Wiedereingliederung nicht viel bringen. Das glaube ich und mein Arbeitgeber. Der Reha-Arzt möchte mich jedoch Wiedereingliedern, obwohl er sagt, ich würde noch Monate lang mit meinem psychischen Problemen zu kämpfen haben... Deshalb verstehe ich ja nicht, warum ich gleich in eine Wiedereingliederung gesteckt werde... Sollte ich diese ablehnen, glauben die wohl, ich möchte mir nur eine "Auszeit/Urlaub" genehmigen... Ich würde es verstehen, wenn die Wiedereingliederung zu einem Zeitpunkt stattfindet, wenn ich mich dazu in der Lage fühle. Also nicht gleich nach der REha, sondern ein paar Wochen später... Hat hier jemand Erfahrungen gesammelt??? Danke und liebe Grüße Martina

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.05.2008 | 13:06

Damit eine stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet werden kann, muss der Arbeitgeber auf dem von der Reha-Einrichtung erstellten Wiedereingliederungsplan schriftlich sein Einverständnis geben. Sollte er dieses Einverständnis verweigern kommt die stufenweise Wiedereingliederung nicht zu Stande. Ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine stufenweise Wiedereingliederung für Sie sinnvoll ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen daher nochmals das Gespräch mit dem Arzt der Reha-Einrichtung zu suchen und Ihren behandelnden Haus-/ Facharzt einzubeziehen.

2 Antworten

Frank Morrisam 04.05.2008 | 07:23
zum gleichen Themenkomplex gab es in den letzten Tagen hier schon einen Beitrag. Bitte die Suchfunktion benutzen.
Realistam 04.05.2008 | 13:54
Probieren Sie es doch erst einmal! Wenn es mit der Wiedereingliederung tatsächlich nicht funktionieren sollte, können Sie sie jederzeit, nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt, abbrechen. Allerdings hat Ihre Krankenkasse das Recht, Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit durch ihren medizinischen Dienst, den MdK, überprüfen zu lassen!
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