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Experten-Antwort

Sofortige Nachzahlung nach Fesstellung der RV-Pflicht

von Robert Weig15.12.2015 | 17:51
1244 Ansichten
4 Antworten

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Am 25.11.15 wurde in RV durch einen Kollegen meine Rentenversicherungspflicht für Selbständige festgestellt. Für 4 Jahre u. 11 Mon. muß ich den Regel-Beitrag von 31.805,00€ nachbezahlen. Vom Hauptsitz Berlin habe ich noch keine Nachricht/Bescheid. Nun möchte ich die 1/2 des Betrages noch dieses Jahr nachbezahlen. Steuerlich günstig. Die Zeit wird knapp. Ist es auch ohne Bescheid möglich den Hälftigen Betrag sofort zu überweisen? Wenn ja auf welches Konto? Was für einen Text? Wird in Berlin auch zwischen den Feiertagen gearbeitet? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robert Weig,

Ihre Frage wurde bereits zutreffend beantwortet. In diesem Zusammenhang möchte ich besonders auch auf die Antwort von „W*lfgang“ verweisen.

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3 Antworten

Schadeam 15.12.2015 | 18:11
So ganz kapiere ich Ihre Darstellung nicht: Zum einen soll die Versicherungspflicht festgestellt sein und Sie wissen was Sie zahlen sollen, zum anderen haben Sie noch keinen Bescheid.....wie passt das zusammen? Aber seis drum: Wenn Sie dieses Jahr noch zahlen wollen, können Sie doch ganz einfach "Bankverbindung DRV Bund Berlin" googeln. Und dorthin überweisen Sie noch bis zum 31.12. den gewünschten Teilbetrag. Als Verwendungszweck geben Sie Ihre Versicherungsnummer an. Wenn das Geld dieses Jahr überwiesen = gezahlt wird, ist es egal ob in Berlin das alles dieses Jahr auch bearbeitet wird....:)
Robert Weigam 15.12.2015 | 20:21
In der Regionalität Ravensburg wurde der Antrag erstellt und nach Berlin übermittelt. Der Sachbearbeiter dort hat die Versicherungspflicht bestätigt und den Betrag errechnet.
W*lfgangam 15.12.2015 | 22:25
Hallo Robert Weig, 'mündliche' Feststellungen sind zwar grundsätzlich auch Verwaltungsakte mit Rechtscharakter, aber auf den Punkt gebracht, haben zz. nichts wirklich Zahlenfestes in den Händen. Im Vertrauen auf die dort getätigten Aussagen können Sie natürlich 'freiwillig' eine Einzahlung vornehmen ...sofern sie sich im Nachhinein als fehlerhaft/unzulässig erweist, erhalten Sie eine Rückerstattung bzw. einen Korrekturbescheid. Verwendungszweck ergänzen um "Pflichtbeiträge als versicherungspflichtig Selbständiger" ...mag sein, dass ich da 'altmodisch' bin, wenn zur VSNR noch klarstellende Spezifizierung hinzukommt - wie das sonst buchungstechnisch/Debitor bei der DRV abgewickelt wird, weiß ich sicher am wenigsten. Gruß w.
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