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Sofortmeldung bei Betriebsübergängen nach §613a BGB

von m.h.07.01.2009 | 08:59
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, in dem Forum der AOK habe ich gelesen, dass die Erstellung einer Sofortmeldung bei Betriebsübergängen gemäß §613a BGB nicht nötig ist. Dies ist eigentlich auch einleuchtend. Leider finde ich keine gesetzlichen Regelungen hierfür. Wie verhalte ich mich nun bei Betriebsübergängen? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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13 Antworten

Prüdienst DRV Südam 07.01.2009 | 11:27
Wenn sich die BBNR nicht ändert, warum sollte dann ein Betriebsübergang eine Sofortmeldung auslösen? Hirn einschalten und dann fragen!
tarifvertragam 07.01.2009 | 12:00
scheint ein rauher umgangston nach der betriebsübernahme gem. §613a vorzuherrschen.
m.h.am 07.01.2009 | 10:40
Die AOK teilte mir mit, für exakte Auskünfte soll ich mich an die RV wenden... Also? Wie sieht es mit den Sofortmeldungen bei Betriebsübergängen gemäß §613a aus?
m.h.am 07.01.2009 | 11:32
Ich habe mein Hirn ständig eingeschaltet, im Gegensatz zu einigen hier ansässigen sog. "Experten"! Denn wenn Ihr Hirn irgendeine Funktion hätte, wüssten Sie erstens, das diese Art von Beleidigungen völlig Fehl am Platze und absolut unverschämt sind und zweitens, dass es nicht meine Aufgabe ist, genaustens über Dinge Bescheid zu wissen, woraus nur Sie Ihren Nutzen ziehen! Was hab ich (außer Mehrarbeit) von dieser Sofortmeldung?! Also kommen Sie mir ja nicht wieder mit "Hirn einschalten". Ich habe eine simple Frage gestellt, wollte darauf eine ganz normale Antwort haben und muss mir hier nicht frech kommen lassen! Und IHR nennt euch Experten-Forum, nicht ich! Aber das is ja eigentlich wieder typisch und fast schon Standard, dass man heutzutage keine eindeutigen Antworten mehr bekommt, sonder immer woanders hinverwiesen wird...ich würde wirklich über eine Namensänderung für euer Forum nachdenken und eine Schulung für den Umgang mit andren Menschen besuchen! Soll helfen! Und P.S. Seit wann wird bei einem Betriebsübergang gemäß §613a die Betriebsnummer beibehalten??? Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich sehr mit seinen Äußerungen zurückhalten!
HALLÖCHEN-KÖLNam 07.01.2009 | 11:45
Nur nicht so Überheblich du Schlingel DU !!
armageddonam 07.01.2009 | 11:52
ich glaube sie überschätzen die möglichkeiten eines forums. zur not kann man sich auch eine verbindliche auskunft schriftlich anfordern.
m.h.am 07.01.2009 | 12:03
Ich denke, ich überschätze die Möglichkeiten dieses Forums nicht... wenn die Deutsche Rentenversicherung mich telefonisch an dieses Forum verweist, mit dem Hinweis hier könnte man mir mein Anliegen beantworten, gehe ich davon aus, dass einem hier mit einer höflichen Art und Weise geholfen wird. Woanders bekomme ich leider keine schriftliche verbindliche Auskunft. Danke!
B2am 07.01.2009 | 12:09
Hallo Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber sind in § 28 a SGB VI ( siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28a.html ) und in der DEÜV ( http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/index.html ) geregelt. Soweit ich dies sehe, ist dort für den Fall eines Betriebsüberganges eine Sofortmeldung nicht vorgeschrieben. Daher besteht dann auch keine Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung, was sich mit der Angabe der AOK deckt. Eine "Extra"-Vorschrift aus der hervorgeht was alles nicht zu melden ist gibt es nicht. Gruss B.
m.h.am 07.01.2009 | 12:15
Vielen Dank B. So eine Auskunft hatte ich mir erhofft! Sie haben mir sehr wietergeholfen und vielen Dank für die Links! Viele Grüße. m.h.
Halloooam 07.01.2009 | 12:45
Auch HALLÖCHEN - Hallooo nach Köln.
B2am 07.01.2009 | 13:09
Das die von mir zitierten / verlinkten Gesetzestexte nicht aktuell sind war mir - leider - nicht bekannt. Da vom Bundesjustizministerium auf diese Seite verwiesen/verlinkt wird, ging ich von aktuellen Gesetzestexten aus. Insoweit entschuldige ich mich für den "Fehler" Gruss B.
Amigoam 07.01.2009 | 13:54
So wie ich das sehe, ist eine Sofortmeldung nur für Beschäftigungsaufnahmen ab dem 01.01.09 vorgesehen. Bei einer Betriebsübergabe hat demnach keine Sofortmeldung zu erfolgen. Vgl. auch Informationen auf der Homepage der DRV unter: Angebote für spezielle Zielgruppen -> Arbeitgeber und Steuerberater -> Sofortmeldung
Wolfgangam 07.01.2009 | 21:29
Hallo B2, 'die' sind aktuell: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb04xinhalt.htm Gruß w.
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