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Sofortmeldung für Ferienpraktikanten

von Katrin Schmidt29.07.2009 | 09:38
3893 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären: Ist für einen unentgeltlich beschäftigten Ferienpraktikanten (2 Wochen in den Sommerferien) eine Sofortmeldung abzugeben? Vielen Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Von der Pflicht, Sofortmeldungen abzugeben, sind künftig alle Arbeitgeber betroffen, die folgenden Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind:

1.Baugewerbe

2.Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

3.Personenbeförderungsgewerbe

4.Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

5.Schaustellergewerbe

6.Unternehmen der Forstwirtschaft

7.Gebäudereinigungsgewerbe

8.Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen

9.Fleischwirtschaft

Eine Sofortmeldung ist für Praktikanten in einer der o. g. Branchen abzugeben, wenn die Kriterien eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind (eine Entgeltzahlung ist für die Beurteilung der Frage zur Abgabepflicht einer Sofortmeldung unbedeutend). Dies gilt im Übrigen auch für in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika sowie sogenannte "Zwischenpraktika".

Für einen Schüler hingegen, der in einem dieser Branchen ein unentgeltliches Praktikum absolviert (sogenannter Schulpraktikant), ist keine Sofortmeldung abzugeben. Das an allgemeinbildenden Schulen angebotene (Schnupper-)Praktikum wird für die Dauer von etwa ein bis zwei Wochen in Betrieben und anderen Einrichtungen durchgeführt. Es ist Bestandteil des schulischen Unterrichts und nicht sozialversicherungspflichtig; Schulpraktikanten sind keine Beschäftigten im Sinne der Sozialversicherung. Das Praktikum dient dazu, einen ersten Einblick in die Arbeitswelt zu gewinnen und hat nicht das Ziel, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben.

Alles zur Sofortmeldung können Sie nachlesen unter diesem Link der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_10056/SharedDocs/de/Navigation/Service/Zielgruppen/arbeitgeber/DE_C3_9CV/DE_C3_9CV__sofortmeldung__node.html__nnn=true

3 Antworten

Unbekanntam 29.07.2009 | 11:12
M. E. hat keine (Sofort)Meldung zu erfolgen, weil für den Praktikanten keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
Prüferam 29.07.2009 | 12:22
Auch für Praktikanten hat eine Sofortmeldung zu erfolgen.
richtig antwortam 29.07.2009 | 12:52
Auch für Praktikanten in den bestimmten Betrieben ist eine Sofortmeldung abzugeben. Diese Sofortmeldung ersetzt nicht die Meldung zur Sozialversicherung. Es müssen beide Meldungen abgegeben werden. Die Meldung zur Sozialversicherung erfolgt ganz normel Anmeldung, Abmeldung. Hierbei besteht die Möglichkeit bei der Personengruppe Praktikanten ohne Entgelt (105)zu melden.
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