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Experten-Antwort

Soldat auf Zeit- Entgeltpunkte (ost)

von Soldat06.01.2016 | 20:47
1484 Ansichten
3 Antworten

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Sind für den geleisteten Grundwehrdienst und die anschließend geleistete Zeit als Berufssoldat ( Nachversicherung ) Entgeltpunkte (ost) zu berechnen, wenn man im Beitrittsgebiet wohnt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Pflichtbeitragszeiten aufgrund gesetzlicher Wehrpflicht im Beitrittsgebiet sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet. Solche Pflichtbeitragszeiten ergeben sich frühestens ab 24.01.1962. Es ergeben sich Entgeltpunkte Ost.

Auch Beitragszeiten aufgrund einer (echten oder fiktiven) Nachversicherung erhalten Entgeltpunkte (Ost), wenn der Beschäftigungsort des Nachversicherten im Beitrittsgebiet lag.

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2 Antworten

W*lfgangam 06.01.2016 | 21:04
Hallo Soldat, und wenn Sie jetzt in Russland wohnen würden, wären es dann EP (russ) ;-) Der Standort ist entscheidend zz. der Ableistung des Dienstes. Wo Sie danach/später Ihre Zelte aufschlagen, spielt keine Rolle. Gruß w.
LSam 07.01.2016 | 20:51
Zeiten des Grundwehrdienstes im Osten werden mit 75 % Bundesdurchschnitt bewertet = 0,7500 Entgeltpunkte für 12 Monate. . Die Ermittlung erfolgt exakt nach der Anzahl Tage, die Grundwehrdienst je Jahr geleistet wurde. . Zeiten als "Soldat auf Zeit" erhalten die Bewertung auf der Grundlage des von der Wehrbereichsverwaltung in Strausberg bescheinigten Entgeltes. . Wenn im Versicherungsverlauf da noch nichts auftaucht, an die Wehrbereichsverwaltung schreiben, dazu Wehrpass in Kopie einsenden, letzten Standort mit angeben und auch Zeit des Wehrdienstes insgesamt. . Wichtig sind auch Angaben in welchem Bereich:_NVA_Grenze_Marine etc. Dienst geleistet wurde.
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