Hallo Silke,
Ihre Fragen können im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden.
Wir empfehlen eine Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen und diese nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht, können Sie Sozialhilfe beantragen. Bei diesen (vorgezogenen) Renten handelt es sich grundsätzlich um Einkommen, das beim Bürgergeld zu berücksichtigen ist.
Dazu berät das jeweils örtliche zuständige Sozialamt.
Ihre zu erwartende Altersrente dürfte nicht zu einer Kürzung der Witwenrente führen, da sie nach Ihren Angaben noch unter dem Freibetrag liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung