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Experten-Antwort

Soll ich in Rente gehen - lohnt sich das neben dem Bürgergeld?

von Silke13.05.2024 | 07:13
582 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bekomme Bürgergeld und bin zusätzlich im geringfügigem Umfang auf 450-Euro-Basis beschäftigt. Im Rahmen meiner geringfügigen Beschäftigung zahle ich zusätzlich meine eigenen Rentenbeiträge und habe u.a. auch deshalb meine 35 rentenrechtlichen Zeiten beisammen. Auf die 45 Jahre Wartezeit werde ich vor Erreichen der für mich maßgeblichen Regelaltersgrenze werde ich nicht kommen. Ich habe einen Grad der Schwerbehinderung in Höhe von 40 % anerkannt bekommen. Ich kann eine Altersrente für langjährig Versicherte (als im Januar 1960 Geborene) ab dem 01.05.2024 mit 7,2% Abschlag bekommen. Dies entspricht einer Rentenhöhe von ca. 770 Euro mtl. brutto. Meine Regelaltersgrenze würde ich ab dem 01.05.2026 bekommen können (Stand jetzt wären dies ca. 830 Euro; horchgerechnet ca. 845 Euro). Ich bekomme leider nicht mehr Rente, weil ich außer meinen fünf Kindern nur geringfügig beschäftigt war. Frage: Lohnt es sich für mich, die Altersrente vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen oder sollte ich lieber warten, bis ich die Regelaltersrente bekomme? Wird mir die mit Abschlägen behaftete Altersrente auf das Bürgergeld angerechnet (erst recht, wenn ich weiter geringfügig weiter arbeiten würde), so dass ich lediglich weniger Bürgergeld bekäme und im Endeffekt nicht viel mehr netto hätte? Vielen Dank für Eure Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo  Silke,
Ihre Fragen können im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden.
Wir empfehlen eine Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. 
Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen und diese nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht, können Sie Sozialhilfe beantragen. Bei diesen (vorgezogenen) Renten handelt es sich grundsätzlich um Einkommen, das beim Bürgergeld zu berücksichtigen ist.
Dazu berät das jeweils örtliche zuständige Sozialamt.

Ihre zu erwartende Altersrente dürfte nicht zu einer Kürzung der Witwenrente führen, da sie nach Ihren Angaben noch unter dem Freibetrag liegt.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Silkeam 13.05.2024 | 07:18
P.s.: ich bekomme aktuell auch eine kleine Witwenrente.
Edeam 13.05.2024 | 07:24
Die vorgezogene Altersrente lohnt wohl eher nicht. Und natürlich würde die Rente bei ergänzenden Sozialleistungen mit eingerechnet werden. Solange das Regelalter nicht erreicht ist und Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, könnte man von Ihnen verlangen, weiterhin arbeiten zu gehen. Mit Erreichen des Regelrentenalters bekämen Sie dann Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dazu (oder vielleicht Wohngeld) und hätten Ruhe.
Flapsam 13.05.2024 | 07:31
Zitat von Ede anzeigen
"Solange das Regelalter nicht erreicht ist und Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, könnte man von Ihnen verlangen, weiterhin arbeiten zu gehen. " Wie soll das denn funktionieren? Wer in vorgezogener Altersrente ist, kann sich doch gar nicht mehr arbeitssuchend melden und hat keinen Anspruch auf Vermittlung und Arbeitslosengeld 1.
Berndam 13.05.2024 | 09:17
Zitat von Flaps anzeigen
Ich würde eher von einer vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen abraten. Man müsste aber gucken, ob Sie im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sein werden und das gegenrechnen. Eigentlich müssten Sie aufgrund ihres Alters eine große Witwenrente bekommen. Ich würde Ihnen an der Stelle einen Sozialverband empfehlen, weil die über alle Sozialleistungen übergreifend beraten können.
Edeam 13.05.2024 | 09:41
Zitat von Flaps anzeigen
Das Sozialamt wird Sie zu Eigenbemühungen anhalten, um die Bedürftigkeit zu minimieren! Erst mit Erreichen des Regelrentenalters bekommen Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anstandslos ausbezahlt.
Floxam 13.05.2024 | 10:11
Zitat von Flaps anzeigen
Das betrifft auch Leute, die arbeiten gehen und mit Bürgergeld aufstocken. Das Gebot der Stunde bleibt sich stets nebenher zu bemühen, einen besser dotierten Job zu generieren, um aus der Bedürftigkeit heraus zu kommen. Bei HLU ist es nicht viel anders.
Silkeam 13.05.2024 | 11:34
Zitat von Experte/in anzeigen
Danke an alle für die Antworten. Habe ich mir fast schon so gedacht. Werde vermutlich bis zur Regelaltersgrenze abwarten und erst dann meine Rente in Anspruch nehmen. Lohnt sich sehr wahrscheinlich nicht, vorher in Rente zu gehen, weil ich durch die dann zu erwartende Sozialhilfe oder durch das gekürzte Bürgergeld meinen Stundenlohn der geringfügigen Beschäftigung zunichte mache. Werde mich erkundigen, ob ich aufgrund meines Witwenrentenbezuges (wenn dieser auch nur 300 Euro mtl. beträgt) einen Sozialhilfeanspruch neben meiner vorgezogenen Altersrente habe, da ich (Altersrente und Witwenrente zusammengerechnet) auf etwas über 1000 Euro mtl. komme... Vielleicht werde ich eine Höherstufung meines Grades der Schwerbehinderung beantragen. Das wäre vielleicht insofern eine Alternative, da ich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits jetzt ohne Abschlag in Anspruch nehmen kann, es dabei keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt und ich entweder weiter geringfügig arbeite oder aber die Schwerbehindertenaltersrente mit ergänzender Sozialhilfe bekomme.
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