Hallo Angelika,
als Arbeitnehmerin hätten Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgelts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so könnten Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Dazu müssen Sie unmittelbar vor dem Beginn der Rehabilitation oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Auch wenn Sie Krankengeld beziehen, können Sie ein Übergangsgeld erhalten, wenn Sie zuvor rentenversicherungspflichtig waren.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf ALG 1 kann während der Reha Übergangsgeld bewilligt werden.
Die Formulare zum Übergangsgeld werden genau wie der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung von den meisten Rentenversicherungsträgern automatisch mit geschickt. Zur Klärung des individuellen Anspruchs wenden Sie sich bitte an den Träger, der die Rehabilitation bewilligt hat. Es könnte von Bedeutung sein aus welchem Grund Ihnen kein Arbeitslosengeld zusteht und sollte bezogen auf Ihre persönliche Lage geprüft werden, ob das Formular vom ehemaligen Arbeitgeber ausgefüllt werden muss.