Hallo Marius G.,
ein Studium steht der vollen Erwerbsminderung grundsätzlich nicht entgegen. Ein Vollzeitjob würde der vollen Erwerbsminderung grundsätzlich auch zunächst nicht entgegenstehen. Wir dürfen ja niemandem das Arbeiten (oder das Studieren) verbieten. In diesem Fällen würde aber das erzielte Einkommen angerechnet und so zur Kürzung der Erwerbsminderungsrente führen. Einkommen wird als regulär Studierender regelmäßig nicht bezogen. Somit besteht grundsätzlich zunächst kein Problem zwischen Studium und Erwerbsminderungsrentenbezug.
Aber:
Natürlich kann und wird der Rententräger das weitere Vorliegen der vollen Erwerbsminderung regelmäßig überprüfen. Natürlich zählt dafür der Gesundheitszustand und das noch zur Verfügung stehende (Rest-)Leistungsvermögen. Natürlich drängt sich dann die zu klärende Frage auf, ob ein Student nicht auch in der Lage wäre einen regulären Job auszuüben. Dies zu beantworten oder abzuschätzen ist rein spekulativ.