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Sonderregelung mit 45 Versicherungsjahren

von T. Bucher-Koenen16.11.2007 | 09:39
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Neuregelung der Altersgrenzen wurde eine Sonderregelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren eingeführt. Dazu habe ich folgende Frage: Wenn eine Person mit 63 in Rente geht und 45 Versicherungsjahre aufweist, werden dann Abschläge in Bezug auf das Verrentungsalter mit 65 oder mit 67 fällig? Das heißt, profitiert die Person davon, dass sie mit 65 unter die Sonderregelung gefallen wäre?

2 Antworten

Knut Rassmussenam 16.11.2007 | 09:54
Das Referenzalter für die berechnung von Hinzuverdienstgrenzen und Abschlägen bleibt 67 (bzw. 65 +X in der Übergangszeit)
Rentenüberprüferam 17.11.2007 | 00:06
Die neu eingeführte Rente für besonders langjährig Versicherte gilt grundsätzlich nur ab Rentenbeginn 2012 mit der Maßgabe, dass sie nicht vor Vollendung des 65. Lbj. in Anspruch genommen werden darf. Die 45 Jahre Wartezeit müssen zum Zeitpunkt Rentenbeginn erfüllt sein. Zeiten mit Leitungsbezug vom Arbeitsamt zählen ncht mit dazu. Da die Anhebung auf das 67. Lbj. stufenweise mit Bezug auf Geburtsjahre vorgenommen wird, richten sich auch die Abschläge danach, maximal aber nur als Differenz in Monaten (Soll-Alter lt. gesetzlicher Vorgabe für die jeweilige Rentenart ./. Ist-Alter bei tatsächlichem Rentenbeginn) * 0,3%.
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