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Experten-Antwort

SONDERZAHLUNG

von TAST07.10.2018 | 11:46
94 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, alle bisherigen Versuche einer kurzfristigen Beratung sind erfolglos gewesen. Ich würde gerne auf das Konto meiner Frau eine Sonderzahlung tätigen. Lauter Anträge auf Kontoklärung, Vertrauensschutzregel u.a. habe ich erstellt und komme nicht weiter. Mein Steuerberater teilte mir mit, dass ich maximal 46704,- Euro überweisen kann. Können Sie bitte helfen? Mit freundlichen Grüßen Tast

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können die Zahlung zum Ausgleich etwaiger Rentenminderungen per Formular (V0210+V0211) bei dem für Ihre Frau zuständigen Rententräger schriftlich beantragen. Voraussetzung ist ein geklärtes Versicherungskonto um die hochgerechnete Rente korrekt zu ermitteln. Ratsam ist meiner Meinung nach schon eine persönliche Beratung, bevor man allein aus steuerlicher Sicht die Zahlung vornimmt. Das Beratungsstellennetz der Deutschen Rentenversicherung ist recht dicht und auch im ländlichen Raum finden Sprechtage statt. Nutzen Sie die Homepage der Rentenversicherung und suchen Sie eine nahe gelegene Beratungsmöglichkeit!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Kaiseram 07.10.2018 | 15:00
Man kann sich auch ohne Termin beraten lassen. Es gibt kommunale Stellen und Versichertenberater die kurzfristig Zeit haben. Da waren Deine Versuche zu punktuell. Auch die Suchfunktion hier im Forum hilft weiter oder Du wartest bis jemand Lust verspürt Dir freiwillige Beitragszahlung und Ausgleichszahlung zu erläutern.
TASTam 07.10.2018 | 17:07
Danke!
W*lfgangam 07.10.2018 | 21:04
Hallo TAST, noch sind fast 3 Monate bis Jahresschluss Zeit, da bekommen Sie in jeder Beratungsstelle einen Termin, um die - aus Ihrer Sicht wohl steuerliche Komponente/ESt-Erstattungen - rechtzeitigen Einzahlungen in 2018 noch vornehmen zu können und sich über die rentenrechtlichen Auswirkungen der 'Ausgleichszahlung bei einer Rentenminderung' beraten lassen zu können. Rentenrechtlich – nicht Steuer! Zudem können Sie auch knapp vor Jahresschluss 'blind' die Einzahlung/auch eine Rate, vornehmen ...stöbern Sie dazu ein bisschen im Forum/Suchfunktion - wird jedes Jahr wieder für die Spätentschlossenen/warum habe ich mich nicht schon früher drum gekümmert, erläutert. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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