Hallo Herr Wagner,
um was für eine Sonderzahlung es sich handelt, lässt sich von hier aus nicht beurteilten.
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine "normale" Einmalzahlung (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc...).
Aus dieser Einmalzahlung werden Beiträge zur Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichtet.
Damit auch die Einmalzahlung in die Berechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt wird, sollten Sie auf die gesonderte Meldung und die damit verbundene Hochrechnung verzichten.
Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig.
Somit können Sie keine freiwilligen Beiträge für die restlichen Monate 01.07.2014 - 31.12.2014 entrichten.
Da es sich um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, sollten Sie einen Termin zu einem persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Unter unserer Homepage finden Sie Termine und Beratungsorte in Ihrer Nähe.
www.deutsche-rentenversicherung.de