Hallo Nikolaus,
egal wie Sie es letztlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren ist diese Einmalzahlung Hinzuverdienst, die Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente und ggf. auch auf den Grundanspruch hat. Sie können lediglich steuern, wann dies so sein wird. Die sogenannten Spitzabrechnung erfolgt grundsätzlich jeweils im Juli des Folgejahres. Sonstige unterjährige Veränderungen werden erst bei einer mindestens 10 prozentigen Abweichung bezogen auf das Jahr berücksichtigt.
Verwunderlich erscheint, dass bei niedrigem versicherten Verdienst in den letzten 15 Jahren und einem Hinzuverdienst von monatlich 3.700 EUR noch eine Teilrente in der beschriebenen Höhe zur Zahlung kommt.
Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung