Hallo Dirk,
Zu Ihrer ersten Fragen:
Ja, wenn Sie abschlagsfrei in die Rente gehen, dann wäre Ihre Einzahlung 0,5 Entgeltpunkte wert.
Zur Ihrer zweiten Frage:
Auf der jährlichen Renteninformation/Rentenauskunft werden die 0,5 Entgeltpunkte auch als solche ausgewiesen, da in diesen Auskünften der Rentenversicherung immer von einem abschlagsfreien Rentenbeginn ausgegangen wird. Man kann sich aber auch explizit die Auskünfte für eine vorzeitige Altersrente anfordern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung