Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen

von dira20.07.2021 | 10:57
262 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eine Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen geleistet und einen Zahlungsnachweis gem. § 187a SGB VI erhalten. Den Zahlungsbetrag hatte ich so kalkuliert, dass er genau 0,5 Entgeltpunkten entspricht. In dem Zahlungsnachweis sind diese 0,5 Entgeltpunkte auch genannt: "Entsprechend der obigen Formel ergeben sich aus den gezahlten Beiträgen 0,5000 Entgeltpunkte" Jetzt habe ich eine Frage zu folgendem Satz im Zahlungsnachweis: "0,5000 Entgeltpunkte multipliziert mit 0,8560 (Zugangsfaktor) ergeben 0,4280 persönliche Entgeltpunkte". Der Zugangsfaktor ist nach meinem Verständnis der Reduzierungsfaktor der Entgeltpunkte bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente. In diesem Fall 14,4%, wenn ich 4 Jahre (=0,3% pro Monat * 48 Monate) vor der regulären Zeit Altersrente beziehen würde. Jetzt zu meinen Fragen: 1. Angenommen ich würde nicht vorzeitig Altersrente in Anspruch nehmen, dann wäre meine Einzahlung 0,5 Entgeltpunkte "wert"? 2. Wird auf der jährlichen Renteninformation bzw. der Rentenauskunft die freiwillige Einzahlung mit 0,5 Entgeltpunkten ausgewiesen, oder mit Berücksichtigung des Reduzierungsfaktors und der impliziten Annahme eines vorzeitigen Rentenbezuges? Vielen Dank, Dirk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk,

Zu Ihrer ersten Fragen:

Ja, wenn Sie abschlagsfrei in die Rente gehen, dann wäre Ihre Einzahlung 0,5 Entgeltpunkte wert.

Zur Ihrer zweiten Frage:

Auf der jährlichen Renteninformation/Rentenauskunft werden die 0,5 Entgeltpunkte auch als solche ausgewiesen, da in diesen Auskünften der Rentenversicherung immer von einem abschlagsfreien Rentenbeginn ausgegangen wird. Man kann sich aber auch explizit die Auskünfte für eine vorzeitige Altersrente anfordern.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

W°lfgangam 20.07.2021 | 19:04
Hallo dira, mW. werden die durch die Ausgleichszahlung 'eingekauften' EP gar nicht gekürzt/kommen mit dem vollen Wert ontop auf die ggf. mit Abschlag versehene Rente oben drauf. Gruß w.
senf-dazuam 21.07.2021 | 09:53
Wenn das mal der echte W°lfgang war ... Siehe § 66 SGB VI "(1) Die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente ergeben sich, indem die Summe aller Entgeltpunkte für 1. Beitragszeiten, ... 5. Zuschläge aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse, ... mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt ... wird" Also werden auch diese EP mit einem Zugangsfaktor (ggf. kleiner als 1) multipliziert.
senf-dazuam 21.07.2021 | 14:28
Wenn das mal der echte W°lfgang war ...
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… und da steht "5 Berücksichtigung eines Zuschlags an Entgeltpunkten/Entgeltpunkten (Ost) in der Rente (Absatz 3) Die aus Beitragszahlungen nach den §§ 187a, 187b SGB VI ermittelten Zuschläge an Entgeltpunkten beziehungsweise Entgeltpunkten (Ost) nach § 76a SGB VI erhöhen nach § 66 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI die Summe aller Entgeltpunkte. Sie nehmen insoweit an der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Errechnung des Monatsbetrags der Rente teil und werden damit gegebenenfalls über den Zugangsfaktor verändert." M.E. kommt der Zuschlag dann also nicht "hinten" oben drauf, sondern kommt "vorne" mit in die Berechnung der persönlichen Entgelpunkte.
Rentenmaxam 25.07.2021 | 20:33
So werden die "erkauften" Entgeltpunkte über den geminderten Zugangsfaktor auch / erneut gekürzt? Müsste ich nicht dann die Entgeltpunkte mit dem Faktor des auszugleichenden Zugangsfaktors ausgleichen, um bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte keinen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen? Denn faktisch werden die auszugleichenden EP über den geminderten Zugangsfaktor gekürzt.
suchenwiam 25.07.2021 | 21:55
Die "Leitwährung" der DRV sind Entgeltpunkte (EP). Man erhält sie durch Pflicht- oder freiwillige Beiträge. Bei Rentenbescheid werden die EP mit dem Zugangsfaktor multipliziert, der bei vorgezogenem Rentenbezug (vor Regelaltersgrenze) unter 1 liegt. Bei mir z.B. 10.2% Abschläge = Zugangsfaktor 0.898. EP * Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunkte (pEP). Die kann man aber auch durch freiwillige Beiträge erhöhen. Das lohnt sich vor allem, wenn man entsprechend viel von der Einkommensteuer absetzen kann.
suchenwiam 25.07.2021 | 22:31
Nach Einzahlung von freiwilligen Beiträgen erhält man per Post eine Eingangsbestätigung (wichtig für die Steuererklärung!), in der auch der zum vollständigen Ausgleich fehlende Beitrag berechnet wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026