Den Ausführungen von EOS stimmen wir zu und möchten diese mit einer Beispielrechnung verdeutlichen.
Beispielrechnung:
Geburtsdatum: 31.12.1951, gewünschter Rentenbeginn: 1.1.2015, abschlagsfreier Rentenbeginn:
1.6.2017, die Voraussetzungen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte
werden nicht erfüllt, aktueller Rentenwert: 28,61 Euro, Beitragssatz: 18,9 %,
Durchschnittsentgelt: 34 857 Euro
vorhandene Entgeltpunkte: 45,0000 EP
„Abschlag“ für 2 Jahre und 5 Monate: 8,7%
Zugangsfaktor: 0,913
geminderte Entgeltpunkte: 3,9150 EP
entspricht Rentenminderung i.H.v.: 104,96 Euro
Ausgleichsbetrag: 28 249,63 Euro
Wird dieser Betrag eingezahlt, ergeben sich zusätzlich 4,2881 EP
a) Sofern die Rente tatsächlich mit einer Minderung von 8,7% in Anspruch genommen
wird, bedeutet dies, dass zum gewünschten Rentenbeginn insgesamt 49,2881 EP
(45,0000 EP+ 4,2881 EP) vorhanden sind.
Aus den 49,2881 Entgeltpunkten werden durch Vervielfältigung mit dem Zugangsfaktor
0,913 dann wieder 45,0000 persönliche Entgeltpunkte.
Durch die Ausgleichzahlung wurden die Rentenabschläge vollständig ausgeglichen; die
Bruttorente würde i.H.v. derzeit 1 287,45 Euro gezahlt werden.
b) Sofern die Rente nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird, erhöht sich der Rentenanspruch
dennoch um die Entgeltpunkte, die sich durch die Ausgleichszahlungen ergeben.
Wird die Rente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen (Beiträge
werden bis zum Rentenbeginn entrichtet), dann ergeben sich bis zum Rentenbeginn
(mit 65 Jahren und 5 Monaten) 51,7048 EP (47,4167 EP+ 4,2881 EP), was derzeit einer
Bruttorente i.H.v. 1 479,27 Euro entspricht.