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Experten-Antwort

Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen

von Rolf06.04.2017 | 19:55
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich habe gelesen, dass Sonderzahlungen möglich sind, damit ich Abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen könnte. Dazu habe ich zwei Fragen: Das Regeleintrittsalter liegt bei mir bei 66 Jahren und 10 Monaten. Wenn ich nun diese Sonderzahlung leisten würde: Erhalte ich dann mit dem 63 Lebensjahr eine Rente, die ich mit 66 Jahren und 10 Monaten bekommen hätte? Oder entspricht das Niveau einer Rente mit 63 Jahren, wo keine Abschläge fällig werden? Mit anderen Worten: Bekomme ich durch diese Sonderzahlung Endgeltpunkte, die die Rente erhöhen und die Rentenabschläge entfernen? Oder werden dadurch nur die Rentenabschläge bezahlt? Ich hoffe, mein Anliegen ist klar formuliert :-) Danke und Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von EOS stimmen wir zu und möchten diese mit einer Beispielrechnung verdeutlichen.

Beispielrechnung:

Geburtsdatum: 31.12.1951, gewünschter Rentenbeginn: 1.1.2015, abschlagsfreier Rentenbeginn:

1.6.2017, die Voraussetzungen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte

werden nicht erfüllt, aktueller Rentenwert: 28,61 Euro, Beitragssatz: 18,9 %,

Durchschnittsentgelt: 34 857 Euro

vorhandene Entgeltpunkte: 45,0000 EP

„Abschlag“ für 2 Jahre und 5 Monate: 8,7%

Zugangsfaktor: 0,913

geminderte Entgeltpunkte: 3,9150 EP

entspricht Rentenminderung i.H.v.: 104,96 Euro

Ausgleichsbetrag: 28 249,63 Euro

Wird dieser Betrag eingezahlt, ergeben sich zusätzlich 4,2881 EP

a) Sofern die Rente tatsächlich mit einer Minderung von 8,7% in Anspruch genommen

wird, bedeutet dies, dass zum gewünschten Rentenbeginn insgesamt 49,2881 EP

(45,0000 EP+ 4,2881 EP) vorhanden sind.

Aus den 49,2881 Entgeltpunkten werden durch Vervielfältigung mit dem Zugangsfaktor

0,913 dann wieder 45,0000 persönliche Entgeltpunkte.

Durch die Ausgleichzahlung wurden die Rentenabschläge vollständig ausgeglichen; die

Bruttorente würde i.H.v. derzeit 1 287,45 Euro gezahlt werden.

b) Sofern die Rente nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird, erhöht sich der Rentenanspruch

dennoch um die Entgeltpunkte, die sich durch die Ausgleichszahlungen ergeben.

Wird die Rente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen (Beiträge

werden bis zum Rentenbeginn entrichtet), dann ergeben sich bis zum Rentenbeginn

(mit 65 Jahren und 5 Monaten) 51,7048 EP (47,4167 EP+ 4,2881 EP), was derzeit einer

Bruttorente i.H.v. 1 479,27 Euro entspricht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

eosam 06.04.2017 | 20:10
Genauso ist es. Wenn Sie eine abschlagsbehaftete Rente beanspruchen, wird der Abschlag nicht verhindert. Sie haben aber die Möglichkeit einen Zuschlag an Entgeltpunkten zu erwerben, dass der Abschlag dadurch wieder ausgeglichen wird, wobei es nicht zwingend erforderlich ist, dass der gesamte Abschlag auszugleichen ist. Ein Teilzahlung ist auch möglich. Um es konkret zu machen und damit sie einen Betrag (meist fünfstellig) an Hand bekommen, füllen Sie den Vordruck V0210 aus, in dem Sie aussagen, zu wann Sie welche Rente beanspruchen wollen. Falls Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig geklärt sein sollte -> ab in die Beratungsstelle und beides mit einem Mal erledigen. Sie erhalten nach Einreichen des Vordruckes eine Auskunft, im dem der auszugleichende Betrag centgenau beziffert ist. Ob Sie nach Erhalt der Auskunft dann noch zahlen, liegt in Ihrem Ermessen. Müssen müssen Sie dann nicht. V0210: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Rolfam 06.04.2017 | 20:35
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Noch ein Beispiel, um das System zu verstehen: Regelsaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten. Ich will mit 63 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen und zahle heute die Sonderzahlung. ( 3 Jahre früher, entspricht 10,8% Abschlag) Was passiert, wenn ich nun spontan doch ein Jahr dranhänge? ( Also mit 64 Jahren und 10 Monaten) Liege ich in der Annahme richtig, dass sich in diesem Fall die Rente um 3,6% erhöht?
W*lfgangam 06.04.2017 | 20:59
Hallo Rolf, nein! Die erhöht sich zunächst mal um dieses eine Jahre SV-Verdienst und die daraus resultierenden Entgeltpunkte (max. rd. 2,05 EP = 63,70 Bruttomonatsrente ab 01.07.) - die ja nach dem abschlagsfreien Rentenbeginn auch zusätzlich abschlagsfrei auf die Rente ab 64 +10 draufkommen. Die zusätzlichen Punkte aus der Nachzahlung bleiben natürlich erhalten und erhalten auch keinen Abschlag. Das mit den 3,6 % Mehrrente könnte rein zufällig passen, ist aber rein akademischer Natur und hat dann nichts mit dem tatsächlichen Rentenzuwachs nach der Rentenberechnung zu tun. Im Hinblick auf die Höhe der möglichen Ausgleichszahlung finden Sie hier eine Übersicht, was es etwa kosten könnte (Seite 35) : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Gruß w. PS: Vergewissern Sie sich vorher, wann Sie die 'Amortisationsphase' des Einzahlungsbetrages erreichen können – erwartet Ihre Grabpflege eine jüngere Witwe, kann das durchaus sehr lohnend werden :-)
eosam 06.04.2017 | 20:59
Sinngemäß ja. - Wenn Sie einmal was als Abschlagsausgleichszahlung eingezahlt haben, können diese nicht mehr erstattet werden, sollten Sie es sich doch noch mal anders überlegen. - Wenn Sie am Ende des Tages eine Rente beanspruche, die nicht dem Willen aus dem V0210 entspricht, gehen die aus den Einzahlungen ermittelten Zuschläge aber auch nicht verloren und werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Bitte beachten Sie: Im Rentenbescheid wird dann aber nicht Abschlag von x,xx% und Zuschlag von y,yy% stehen, sondern Abschlag von z,zz% und "Zuschlag aus Zahlungen... in Höhe von .... Entgeltpunkten" Im Detail können Sie hier auch alles zu diesem Thema durchlesen http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Wenn Sie in der oberen Leiste auf "Druckansicht (neues Fenster)" gehen, sehen Sie alles in einem pfd-Dokument, was gezielte Suchen mit STRG+F erleichtert.
Jonnyam 07.04.2017 | 15:01
@Expertin/Experte Sehr schön erläutert. Jonny
Rolfam 07.04.2017 | 19:11
Das hat mir sehr weitergeholfen! Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
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