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Experten-Antwort

Sonderzahlungen zur Erhöhung der Rente?!

von Gracia09.11.2022 | 14:24
136 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich erwäge, eine Sonderzahlung in die GRV (1-2 Punkte). Allerdings werde ich die benötigten 35 Jahre Einzahlungen bis zu meinem 63. Lebensjahr nicht mehr erreichen - so dass der AUSGLEICH von Rentenpunkten zur früheren Berentung für mich nicht relevant ist. Interessant wäre jedoch ggbfs. die Erhöhung der Altersbezüge mit meinem 67. Lebensjahr, zumal/obwohl ich auch dann die 35 Jahre nicht erreicht haben werde. In unterschiedlichen Quellen habe ich unterschiedliche Voraussetzungen für die Sonderzahlungen gelesen: FRAGE: Muss ich die oben erwähnten 35 Jahre erreichen, um BERECHTIGT zu sein, zusätzlich einzuzahlen ODER kann ich die Sonderzahlungen auch als Erhöhung meiner Grundbezüge einsetzen? Danke für Ihre Hilfe, Gracia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gracia,

eine wie von Ihnen geplante Sonderzahlung ist nur möglich, wenn ein Abschlag aufgrund eines vorzeitigen Altersrentenbezug grundsätzlich möglich ist. Dafür müssen Sie bezogen auf den beabsichtigten Beginn der vorzeitigen Rente wegen Alters die Wartezeit erfüllen können. Ob und ggf. wann Sie die Wartezeit von 35 Jahren voraussichtlich erfüllen werden, sollten Sie ggf. bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Mitleseram 09.11.2022 | 14:45
Falls Sie die Wartezeit von 35 Jahren auch nicht bis zur Regelaltersgrenze erfüllen, liegt keine Berechtigung für eine Ausgleichszahlung vor
Abschlägeam 09.11.2022 | 14:52
Hallo Gracia, wenn KEINE realistische Chance besteht, dass Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen 'könnten', dafür ist außer dem notwendigen Alter immer auch eine Beitragszeit von 35 Jahren notwendig, dann haben Sie anhand Ihrer Angaben keine Möglichkeit, eine freiwillige Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung zu leisten. Ansonsten dürfte man diese bezahlen, muss dann aber die Rente nicht tatsächlich früher in Anspruch nehmen. Siehe hierzu auch diesen Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/endspurt-fuer-freiwil… Unter Umständen haben Sie aber die Möglichkeit, freiwillige (monatliche) Beiträge zu leisten, um damit dann Ihre spätere Regealtersrente zu erhöhen. Dies geht aber NUR, wenn Sie nicht pflichtversichert beschäftigt sind. Hierzu finden Sie hier weitere Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… So dürften Sie z.B. für 2022 noch rückwirkend freiwillige Zahlungen leisten, sofern die Voraussetzungen (nicht pflichtversichert) vorliegen. Diese wären dann auf den maximal möglichen Höchstbeitrag/p.M. begrenzt. Sie sollten aber sich dennoch noch einmal ausführlich von Ihrer zuständigen DRV beraten lassen, um anhand Ihres dort bekannten Versicherungsverlauf evtl. noch andere Optionen zu berücksichtigen, bzw. um - falls noch nicht geschehen (= Kontenklärung schon erfolgt?) - evtl. bestehende Lücken noch mit Nachweisen zu füllen. Viel Erfolg und alles Gute!
Graciaam 09.11.2022 | 15:34
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten, dann hat sich das für mich offensichtlich erledigt. Viele Grüße, GraciaS
Deutsche Rentenversicherung
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