Hallo Gracia,
wenn KEINE realistische Chance besteht, dass Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen 'könnten', dafür ist außer dem notwendigen Alter immer auch eine Beitragszeit von 35 Jahren notwendig, dann haben Sie anhand Ihrer Angaben keine Möglichkeit, eine freiwillige Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung zu leisten.
Ansonsten dürfte man diese bezahlen, muss dann aber die Rente nicht tatsächlich früher in Anspruch nehmen.
Siehe hierzu auch diesen Beitrag:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/endspurt-fuer-freiwil…
Unter Umständen haben Sie aber die Möglichkeit, freiwillige (monatliche) Beiträge zu leisten, um damit dann Ihre spätere Regealtersrente zu erhöhen. Dies geht aber NUR, wenn Sie nicht pflichtversichert beschäftigt sind.
Hierzu finden Sie hier weitere Informationen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
So dürften Sie z.B. für 2022 noch rückwirkend freiwillige Zahlungen leisten, sofern die Voraussetzungen (nicht pflichtversichert) vorliegen. Diese wären dann auf den maximal möglichen Höchstbeitrag/p.M. begrenzt.
Sie sollten aber sich dennoch noch einmal ausführlich von Ihrer zuständigen DRV beraten lassen, um anhand Ihres dort bekannten Versicherungsverlauf evtl. noch andere Optionen zu berücksichtigen, bzw. um - falls noch nicht geschehen (= Kontenklärung schon erfolgt?) - evtl. bestehende Lücken noch mit Nachweisen zu füllen.
Viel Erfolg und alles Gute!