Guten Tag Pia,
bei einer Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind von Ihrer Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.
Sollte Ihr geschiedener Ehemann als Beamter eine Pension bezogen haben, so gestaltet sich das Versicherungsverhältnis in der Regel abweichend zu den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung, da Beamte über die Beihilfe und ergänzend zumeist über eine private Krankenversicherung versichert sind.
Mit freundlichen Grüßen