Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Sozialabgaben während Pflichtpraktikum/Diplomphase

von Studentin30.03.2010 | 13:56
1697 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Ich bin derzeit im zweiten Praxissemester (Pflicht) und schreibe meine Diplomarbeit. Nach meinen Informationen bin ich in dieser Zeit abgabebefreit, weil es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, auch wenn ich ein Entgeld erhalte (750€). Trotzdem wurden mir Krankenversicherung-, Rentenversicherung-, Pflegeversicherung-und Arbeitslosenversicherungbeitrag vom Entgeld abgezogen. Doch zu Recht? Im Übrigen bin ich selbst kranken- und pflegeversichert, diese Beiträge wären also doppelt. Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Über die Versicherungs- und Beitragspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung entscheidet außerhalb der Betriebsprüfung die Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Sie sollten sich daher bezüglich Ihrer Problematik an die Krankenkasse wenden, an die die Beiträge abgeführt wurden.

Grundsätzlich gilt folgendes:

1. Praktikanten, die während der Dauer eines Studiums als ordentlich Studierende ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten, sind unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Arbeitsentgelts in der Rentenversicherung versicherungsfrei.

2.In der Krankenversicherung sind Personen versicherungsfrei, die während ihres Studiums als ordentlich Studierende gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Entsprechendes gilt in der Pflege- und der Arbeitslosenversicherung. Diese Versicherungsfreiheit gilt ebenfalls für Studenten, die ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Für sie besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, soweit das Praktikum im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe des Arbeitsentgelts spielen dabei keine Rolle.

Diese Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer schließt aber nicht die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten aus, wobei hier aber wieder eine bestehende Familienversicherung vorrangig wäre.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenden Sie sich zunächst an die Stelle, die die Berechnung (Abzüge) berechnet haben (Steuerberater etc.) und erläutern denen was Sie hier erfahren haben.

2 Antworten

Suboptimalam 30.03.2010 | 14:02
Sobald Ihr Entgelt über 400,00Euro liegt sind sie rentenversicherungspflichtig, somit müssen Beiträge an die RV agbeführt werden. Bezüglich Kranken und Pflegeversicherung wenden sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse, dies ist keine Angelegenheit des Rentenforums. Bezüglich der Arbeitslosenversicherung wenden sie sich bitte an die Agentur für Arbeit, da dies die zuständige Stelle ist für Fragen zur Beitragspflicht zur Agentur für Arbeit.
Studentinam 30.03.2010 | 15:15
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Bei der Krankenkasse konnte mir leider niemand weiterhelfen, ich warte schon länger auf einen Rückruf. An wen muss ich mich wegen der irrtümlich abgezogenen Rentenbeiträge wenden? Nutze ich dazu das Formular, das auf dieser Internetseite zu finden ist?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026