Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Sozialabgabenbefreiung für betriebl. Altersvorsorge über 2008 hinaus

von Jankah09.08.2007 | 12:53
1578 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mich interessiert brennend, ob die angedachte Sozial- abgabenbefreiung nach 2008 auch Direktversicherungen betrifft. Meine wird 2010 ausgezahlt und bestand dann ca. 25 Jahre. Außerdem habe ich gehört/gelesen, dass ich 10 Jahre lang Sozialver- sicherungsbeiträge aus der Auszahlungssumme zu bezahlen habe?? Gerne erwarte ich Ihre Expertenmeinung zu meinen Fragen. Vielen Dank im voraus!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist davon auszugehen, dass die Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit in der betrieblichen Altersvorsorge für alle Durchführungswege also auch für die Direktversicherungen mit Abschluss vor 01.01.2005 gelten wird. Bei dem veröffentlichten Kabinettsbeschluss handelt es sich noch nicht um ein Gesetz, weshalb hierzu noch keine endgültige Aussage getroffen werden kann.

Bei der von Ihnen geschilderten Direktversicherung, handelt es sich um eine Versicherung, die durch Ihre oder die Einzahlung Ihres Arbeitgebers pauschalversteuert angespart wird. Wie bei allen Betriebsrenten unterliegen, die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind. Welche Beiträge zu leisten sind, wenn eine Kapitalabfindung zum Ende der Laufzeit ausgezahlt wird, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

rese ist nichts hinzuzufügen

2 Antworten

Reseam 09.08.2007 | 16:27
Hallo Jankah, Sie vermischen hier zwei verschiedene Regelungen. Die weitere Sozialabgabenfreiheit für alle Zweige der Sozialversicherung betrifft die Beiträge zum Aufbau der betrieblichen AV. Diese Beitragsfreiheit sollte ursprünglich mit Ablauf des Jahres 2008 enden und wird nach dem neuen Gesetzentwurf unbefristet fortgesetzt. Sie sprechen aber die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Phase des Leistungsbezuges an. Da hat sich nichts geändert. Leistungen der betrieblichen AV unterliegen weiterhin der KV- und PV-Pflicht. Wird die Leistung als Einmalbetrag ausbezahlt, wird diese Beitragspflicht auf 10 Jahre oder 120 Monate gestreckt. Mit freundlichen Grüßen
Schiko.am 11.08.2007 | 14:30
Möchte ungerne noch dazu- fügen, dass der volle beitrag ( AG. und AN. anteil) für kranken/pflegeversicherung aufzubringen ist. Meinetwegen DAK-15,40%+ 1.70 pfl.vers. 17.10%. Bis zur bemessungsgrenze einschließlich anderer ein- kommen von 3.562,50 mtl.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026