Es ist davon auszugehen, dass die Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit in der betrieblichen Altersvorsorge für alle Durchführungswege also auch für die Direktversicherungen mit Abschluss vor 01.01.2005 gelten wird. Bei dem veröffentlichten Kabinettsbeschluss handelt es sich noch nicht um ein Gesetz, weshalb hierzu noch keine endgültige Aussage getroffen werden kann.
Bei der von Ihnen geschilderten Direktversicherung, handelt es sich um eine Versicherung, die durch Ihre oder die Einzahlung Ihres Arbeitgebers pauschalversteuert angespart wird. Wie bei allen Betriebsrenten unterliegen, die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind. Welche Beiträge zu leisten sind, wenn eine Kapitalabfindung zum Ende der Laufzeit ausgezahlt wird, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.