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Experten-Antwort

Sozialabgabenfreiheit bAV (Direktversicherung)

von Shanty13.09.2019 | 16:43
115 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, im Jahr 2019 können monatlich Beiträge bis 268 EUR (4% BBG West)in eine Direktversicherung SV-frei eingezahlt werden. Beim Tarifvergleich diverser Anbieter ist mir aufgefallen, dass manche Versicherungen in der Simulation des Nettosparbeitrages die 268 EUR auf den Arbeitgeberzuschuss anrechnen. Beispiel: Monatlicher Gesamtbeitrag 536 EUR, davon 268 EUR Arbeitgeberzuschuss und 268 EUR Arbeitnehmeranteil. Während beispielsweise die bAV-Rechner der Provinzial und der Allianz (hier nur die Simulation mit Pflichtzuschuss des Arbeitgebers möglich) den SV-Freibetrag auf den Arbeitgeberzuschuss anrechnen, wird dies bei dem bAV-Rechner von "Ihre Vorsorge" und weiteren Anbietern nur auf den Arbeitnehmeranteil angerechnet. Für das Beispiel führt dies dazu, dass bei "Ihre Vorsorge" eine SV-Ersparnis von ca. 54 EUR monatlich ausgewiesen wird, während die SV-Ersparnis beim Provinzial-Rechner 0 EUR beträgt. Können Sie bitte eine Info (ggf. mit Quellen) geben, welche vorgehensweise korrekt ist? Vielen Dank vorab!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.09.2019 | 14:47

Sie können die beitragsrechtliche Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 21.11.2018 entnehmen.

https://www.vbl.de/de/app/media/resource/_js326omh.deliver?s=BGP6z1boXn56gZ7u6

Ihre Fallgestaltung dürfte unter Ziffer 4.4./5.2.1.5 behandelt werden.

Experten-Antwortam 18.09.2019 | 15:42

Wir können von hier nicht beurteilen, ob und wann das geschieht.

Wir werden allerdings Ihre Anregung prüfen lassen. Vorab herzlichen Dank für den Hinweis.

1 Antworten

Shantyam 17.09.2019 | 14:02
Vielen Dank für die Information! Darf ich daraus schließen, dass das Berechnungsschema für den bAV-Rechner von "Ihre Vorsorge" gem. Punkt 5.2.1.5 angepasst wird?
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